Berufsbild: Kaufmannsgehilfe/in – Hotel- und Gaststättengewerbe
Der Beruf des Kaufmannsgehilfen oder der Kaufmannsgehilfin im Hotel- und Gaststättengewerbe ist von großer Bedeutung, um den reibungslosen Ablauf in Hotels und gastronomischen Einrichtungen zu gewährleisten. In dieser Position spielen organisatorische und kaufmännische Aufgaben eine Schlüsselrolle.
Ausbildung und Studium
Voraussetzung für den Beruf als Kaufmannsgehilfe/in im Hotel- und Gaststättengewerbe ist in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich Hotel- oder Gaststättengewerbe. Diese Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und wird dual im Betrieb und der Berufsschule durchgeführt. Darin enthalten sind Inhalte wie Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und spezifische Kenntnisse des Hotel- und Gaststättenwesens.
Aufgaben
Die Hauptaufgaben eines Kaufmannsgehilfen oder einer Kaufmannsgehilfin umfassen die Buchführung, Kalkulation von Angeboten, Warenbestellungen und Lagerverwaltung. Darüber hinaus werden häufig auch Aufgaben im Bereich der Kundenbetreuung übernommen, zum Beispiel die Beantwortung von Anfragen, Annahme von Reservierungen und die Organisation von Veranstaltungen.
Gehalt
Das Gehalt eines Kaufmannsgehilfen im Hotel- und Gaststättengewerbe variiert je nach Region, Betrieb und Berufserfahrung. Im Durchschnitt kann mit einem monatlichen Bruttogehalt von etwa 2.000 bis 2.800 Euro gerechnet werden. Mit steigender Berufserfahrung oder einer Zusatzausbildung kann dieses Gehalt entsprechend höher ausfallen.
Karrierechancen
Im Hotel- und Gaststättengewerbe bestehen zahlreiche Aufstiegsmöglichkeiten. Ein Kaufmannsgehilfe kann sich zum Beispiel zum Hotelbetriebswirt, F&B Manager oder Betriebsleiter weiterentwickeln. Auch eine Spezialisierung in bestimmten Bereichen, wie Eventmanagement oder Controlling, ist möglich und eröffnet neue Karrierechancen.
Anforderungen
Für die Tätigkeit als Kaufmannsgehilfe/in sind Organisationstalent, gute kommunikative Fähigkeiten und eine Affinität zu Zahlen essenziell. Außerdem sind Grundkenntnisse in den gängigen MS-Office-Programmen und idealerweise in hotelbetriebsüblichen Programmen Voraussetzung. Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere Englisch, sind ebenfalls von Vorteil.
Zukunftsaussichten
Die Zukunftsaussichten im Hotel- und Gaststättengewerbe sind vielversprechend, da die Branche kontinuierlich wächst und internationale Mobilität zunimmt. Digitalisierungsprozesse eröffnen neue Möglichkeiten der Effizienzsteigerung und Kundeninteraktion, was den Beruf zukunftssicher gestalten kann. Auch das Thema Nachhaltigkeit gewinnt zunehmend an Bedeutung und beeinflusst die Berufsrolle vermehrt.
Fazit
Der Beruf des Kaufmannsgehilfen bzw. der Kaufmannsgehilfin im Hotel- und Gaststättengewerbe ist vielseitig und bietet zahlreiche Entwicklungsmöglichkeiten. Eine Karriere in dieser Branche erfordert eine solide Ausbildung, spezifische Kenntnisse und Soft Skills. Die kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung an neue Herausforderungen sind notwendig, um langfristig erfolgreich zu sein.
Welche Ausbildung ist erforderlich?
Eine abgeschlossene Ausbildung im Hotel- oder Gaststättengewerbe ist erforderlich.
Welche Aufgaben übernimmt ein Kaufmannsgehilfe in diesem Gewerbe?
Zu den Aufgaben zählen Buchhaltung, Warenbestellungen, Kundenbetreuung, Veranstaltungsorganisation und mehr.
Welche Karrierechancen bietet der Beruf?
Aufstiegsmöglichkeiten bestehen in Richtung Hotelbetriebswirt, F&B Manager, oder Betriebsleiter.
Mit welchem Gehalt kann man rechnen?
Das durchschnittliche Gehalt liegt zwischen 2.000 und 2.800 Euro brutto monatlich.
Welche Qualifikationen sind besonders gefragt?
Organisationstalent, technisches Verständnis für Programme und gute Kommunikationsfähigkeiten sind gefragt.
Synonyme
- Hotelkaufmann/-frau
- Gastgewerbe Kaufmann/-frau
- Hotelbetriebsassistent/in
Beruf, Hotel, Gaststätte, Ausbildung, Kaufmann, Organisation, Gastronomie, Zukunft, Karriere
genderisierte Schreibweisen für das Berufsbild Kaufmannsgehilfe/in – Hotel- u. Gaststättengewerbe:
- männlich: Kaufmannsgehilfe – Hotel- u. Gaststättengewerbe
- weiblich: Kaufmannsgehilfein – Hotel- u. Gaststättengewerbe
Das Berufsbild Kaufmannsgehilfe/in – Hotel- u. Gaststättengewerbe hat die offizielle KidB Klassifikation 63212.