Meister/in – Friseurhandwerk: Ein Überblick
Der Beruf des/der Meisters/Meisterin im Friseurhandwerk ist eine klassische Wahl für kreative und geschickte Menschen, die Freude am direkten Kontakt mit Kunden haben. Diese Rolle bietet nicht nur die Möglichkeit, handwerkliches Können zu zeigen, sondern auch unternehmerisch tätig zu sein.
Voraussetzungen: Ausbildung oder Studium
Um den Titel „Meister/in im Friseurhandwerk“ zu erlangen, ist der erste Schritt in der Regel der Abschluss einer dualen Ausbildung zum/zur Friseur/in. Diese dauert in der Regel drei Jahre. Anschließend ist es notwendig, die Meisterprüfung im Friseurhandwerk abzulegen. Diese Prüfung umfasst sowohl theoretische als auch praktische Komponenten und setzt häufig mehrere Jahre Berufserfahrung voraus.
Aufgabenfeld
Meister/innen im Friseurhandwerk übernehmen eine Vielzahl von Aufgaben:
- Management des Friseursalons, einschließlich Personalführung und -planung.
- Kundenberatung und Durchführung anspruchsvoller Friseurtechniken.
- Erstellen von individuellen Frisuren und Anwendung von neuesten Färbetechniken.
- Qualitätssicherung und Schulungen für das Team.
- Organisation des Tagesgeschäfts und betriebswirtschaftliche Aufgaben.
Gehalt
Das Gehalt eines/einer Meisters/Meisterin im Friseurhandwerk variiert je nach Erfahrung, Standort und Größe des Arbeitgebers. Durchschnittlich können Meister/innen mit einem monatlichen Bruttogehalt zwischen 2.300 und 3.500 Euro rechnen. Selbstständige Meister/innen können insbesondere bei erfolgreicher Führung eines Salons durch Umsatzbeteiligung deutlich höhere Einkünfte erzielen.
Karrierechancen
Inhaber eines Meistertitels haben vielseitige Karrierechancen im Friseurhandwerk. Diese reichen von der Tätigkeit als Salonleiter/in, Ausbilder/in oder der Selbstständigkeit durch die Eröffnung eines eigenen Friseursalons. Zudem besteht die Möglichkeit, durch Fortbildungen in spezielle Dienstleistungen wie Brautfrisuren oder Haarverlängerungen zu expandieren.
Anforderungen an die Stelle
Um als Meister/in im Friseurhandwerk erfolgreich zu sein, sollte man folgende Fähigkeiten mitbringen:
- Handwerkliches Geschick und ein ausgeprägtes ästhetisches Empfinden.
- Führungsqualitäten zur Leitung und Motivation eines Teams.
- Gute Kommunikationsfähigkeiten für die intensive Kundenberatung.
- Betriebswirtschaftliches Verständnis und organisatorisches Talent.
- Eine eigenverantwortliche und kundenorientierte Arbeitsweise.
Zukunftsaussichten
Die Zukunft im Friseurhandwerk sieht vielversprechend aus, da der Bedarf an individuellen und hochwertigen Dienstleistungen weiterhin groß ist. Der Trend zu personalisierten Beauty-Konzepten und die wachsende Nachfrage nach umweltfreundlichen und nachhaltigen Produkten bieten Chancen, sich am Markt zu positionieren. Auch die Digitalisierung eröffnet neue Wege im Bereich Marketing und Kundenbetreuung.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert es, bis man die Meisterprüfung im Friseurhandwerk ablegen kann?
Nach Abschluss der dreijährigen dualen Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung kann die Meisterprüfung abgelegt werden. Die Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung variieren in ihrer Dauer, meist jedoch zwischen einem halben und einem Jahr.
Kann man auch ohne Meisterprüfung einen Friseursalon eröffnen?
Ja, grundsätzlich kann ein Friseursalon auch ohne Meistertitel eröffnet werden, allerdings bringt der Meistertitel Vorteile in Sachen Kundenvertrauen, Ausbildungsbefugnis und oft auch bessere finanzielle Konditionen bei Förderungen und Krediten.
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es für Meister/innen im Friseurhandwerk?
Weiterbildungsmöglichkeiten umfassen Spezialisierungen in Bereichen wie Kosmetik,_permanente Haarverlängerung, Farbveränderungstechniken sowie Betriebswirtschaft und Unternehmensführung. Zudem gibt es Fortbildungen zum/r Fachwirt/in im Bereich Kosmetik und Friseur.
Synonyme für Meister/in im Friseurhandwerk
- Friseurmeister/in
- Haarstylist/in
- Meisterfriseur/in
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- Friseur
- Meister
- Handwerk
- Kosmetik
- Selbstständigkeit
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genderisierte Schreibweisen für das Berufsbild Meister/in – Friseurhandwerk:
- männlich: Meister – Friseurhandwerk
- weiblich: Meisterin – Friseurhandwerk
Das Berufsbild Meister/in – Friseurhandwerk hat die offizielle KidB Klassifikation 82393.