Zigarettenmacher/in

Überblick über das Berufsbild des Zigarettenmachers/der Zigarettenmacherin

Voraussetzungen: Ausbildung und Studium

Für den Beruf des Zigarettenmachers/der Zigarettenmacherin ist in der Regel eine duale Ausbildung erforderlich. Diese Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und findet in der Industrie sowie in der Berufsschule statt. Ein bestimmter Schulabschluss ist nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch erhöhen ein guter Haupt- oder Realschulabschluss die Chancen auf einen Ausbildungsplatz. In der Ausbildung werden sowohl theoretische Kenntnisse über die Herstellung von Tabakwaren als auch praktische Fähigkeiten in der Verarbeitung und Bedienung von Maschinen vermittelt. Ein Studium ist hingegen nicht erforderlich.

Aufgaben in diesem Beruf

Zigarettenmacher/innen sind für die Herstellung von Zigaretten und anderen Tabakwaren verantwortlich. Zu ihren Aufgaben gehören:
– Die Auswahl und Vermischung der Tabakblätter
– Die Bedienung und Überwachung von Maschinen zur Verarbeitung von Tabak
– Qualitätskontrolle der Produkte
– Wartung und Pflege von Produktionsanlagen
– Verpackung der fertigen Produkte

Gehalt

Das Gehalt als Zigarettenmacher/in liegt in Deutschland durchschnittlich zwischen 2.000 und 3.500 Euro brutto im Monat, abhängig von der Berufserfahrung und der Größe des Unternehmens. Auszubildende verdienen im ersten Lehrjahr etwa 800 bis 1.000 Euro brutto monatlich.

Karrierechancen

Nach der Ausbildung stehen Zigarettenmachern Karrierewege in der Produktionsleitung oder in der Qualitätskontrolle offen. Eine Weiterbildung zum Industriemeister oder Techniker im Bereich Tabakverarbeitung kann weitere Aufstiegschancen bieten. Mit entsprechender Erfahrung besteht auch die Möglichkeit, in Führungspositionen zu wechseln oder in angrenzenden Industriebereichen tätig zu werden.

Anforderungen an die Stelle

Zigarettenmacher/innen sollten handwerkliches Geschick mitbringen und technisches Verständnis besitzen. Ein gutes Qualitätsbewusstsein und Verantwortungsbewusstsein sind ebenso wichtig wie die Fähigkeit, sowohl im Team als auch eigenverantwortlich zu arbeiten. Belastbarkeit und Sorgfalt sind weitere wesentliche Anforderungen, da der Beruf körperliche Arbeit und Konzentration über längere Zeiträume erfordert.

Zukunftsaussichten

Der Beruf des Zigarettenmachers/der Zigarettenmacherin steht angesichts der zunehmenden Regulierung und des sinkenden Konsums von Tabakprodukten vor großen Herausforderungen. Während die Nachfrage nach traditionellen Zigaretten stagniert oder sinkt, gibt es möglicherweise Chancen in der Herstellung alternativer Tabakprodukte oder im Bereich der E-Zigaretten und Neuheiten in der Tabakindustrie.

Fazit

Der Beruf des Zigarettenmachers/der Zigarettenmacherin ist ein handwerklich-technischer Beruf mit spezifischen Anforderungen und bekommt durch den Wandel der Tabakindustrie neue Aspekte. Perspektiven für die Zukunft erfordern Flexibilität und Bereitschaft zur Weiterbildung.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Zigarettenmacher/zur Zigarettenmacherin?

Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und erfolgt dual in Betrieb und Berufsschule.

Welche Fähigkeiten sind besonders wichtig in diesem Beruf?

Besonders wichtig sind handwerkliches Geschick, technisches Verständnis, Qualitätsbewusstsein, Verantwortungsbewusstsein und körperliche Belastbarkeit.

Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es in diesem Beruf?

Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen zum Industriemeister oder Techniker im Bereich Tabakverarbeitung. Außerdem bieten sich Weiterbildungen in angrenzenden Industrien an.

Wie sehen die Zukunftsaussichten für den Beruf aus?

Die Zukunftsaussichten sind aufgrund des sinkenden Tabakkonsums herausfordernd, jedoch bieten sich Chancen im Bereich alternativer Tabakprodukte oder E-Zigaretten.

Mögliche Synonyme für Zigarettenmacher/in

  • Tabakverarbeitungstechniker/in
  • Tabakarbeiter/in
  • Zigarrenhersteller/in
  • Machine Operator für Tabakprodukte

Kategorisierung des Berufs

**Produktion**, **Handwerk**, **Industrie**, **Technik**, **Tabakwaren**

genderisierte Schreibweisen für das Berufsbild Zigarettenmacher/in:

  • männlich: Zigarettenmacher
  • weiblich: Zigarettenmacherin

Das Berufsbild Zigarettenmacher/in hat die offizielle KidB Klassifikation 29272.

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