Werker/in für Feinwerktechnik (§66 BBiG/§42m HWO)

Überblick über das Berufsbild Werker/in für Feinwerktechnik (§66 BBiG/§42m HWO)

Ausbildung und Voraussetzungen

Der Beruf des Werkers oder der Werkern für Feinwerktechnik ist einem anerkannten Ausbildungsberuf in Deutschland nach §66 BBiG und §42m HWO. Diese Ausbildung ist speziell auf Menschen mit besonderem Förderbedarf ausgerichtet und dauert in der Regel zwei Jahre. Im Ausbildungsprozess erlangen die Lernenden praxisorientierte Kompetenzen in der Feinwerktechnik und arbeiten unter Anleitung an verschiedenen Projekten. Ein spezielles Studium ist nicht erforderlich; der Fokus liegt auf einer praktischen Ausbildung.

Aufgaben und Tätigkeiten

Werker/innen für Feinwerktechnik beschäftigen sich mit der Fertigung und Montage von Bauteilen und Baugruppen. Zu ihren Aufgaben gehören das Einrichten und Bedienen von Maschinen, das Überwachen von Produktionsprozessen, das Lesen und Umsetzen von technischen Zeichnungen sowie das Durchführen von Qualitätskontrollen. Sie arbeiten oft im Team und tragen zur Sicherstellung der Produktionsqualität in industriellen Umfeldern bei.

Gehaltserwartungen

Das Gehalt eines/r Werkers/in für Feinwerktechnik kann variieren, wobei das Einstiegsgehalt in der Regel zwischen 1.800 und 2.200 Euro brutto pro Monat liegt. Mit zunehmender Berufserfahrung kann das Gehalt steigen, wobei auch die Region und der Betrieb Einfluss auf die Vergütung nehmen können.

Karrierechancen

Die Karrierechancen für Werker/innen in der Feinwerktechnik sind vielfältig. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung gibt es die Möglichkeit, sich durch Weiterbildungen, wie den Maschinen- und Anlagenführer oder die Fachkraft für Metalltechnik, weiterzuqualifizieren. Langfristig könnten sie auch anspruchsvollere Aufgaben in der Qualitätssicherung oder im technischen Support übernehmen.

Anforderungen an die Stelle

Von Bewerbern wird eine sorgfältige Arbeitsweise, Konzentrationsvermögen, technisches Interesse und handwerkliches Geschick erwartet. Teamfähigkeit und eine Affinität zur Arbeit im industriellen Umfeld sind ebenfalls wichtig. Aufgrund der Ausrichtung des Berufs auf lernbeeinträchtigte Personen, ist ein unterstützendes Umfeld, das auf die Bedürfnisse der Lernenden eingeht, essenziell.

Zukunftsaussichten

Die Zukunftsaussichten für Werker/innen für Feinwerktechnik sind stabil, denn der Bereich der Feinwerktechnik bleibt ein wichtiges Standbein in der industriellen Produktion. Die stetige Weiterentwicklung in der Automatisierung und Digitalisierung bietet zusätzliche Herausforderungen und Chancen zur Vertiefung und Spezialisierung in bestimmten Technologiebereichen.

Fazit

Der Beruf als Werker/in für Feinwerktechnik bietet eine solide Grundlage für eine Karriere im technischen Bereich, speziell zugeschnitten auf Menschen mit besonderem Förderbedarf. Durch die verschiedenen Wege der Weiterbildung stehen zahlreiche Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung offen. Aufgrund der kontinuierlichen Nachfrage nach feinwerktechnischen Produkten und Services bleibt dieser Beruf auch langfristig sicher und zukunftsorientiert.

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen sind für die Ausbildung zum Werker/in für Feinwerktechnik notwendig?

Die Ausbildung setzt keine spezifische schulische Vorbildung voraus und richtet sich besonders an Personen mit besonderem Förderbedarf.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Ausbildung dauert in der Regel zwei Jahre.

In welchen Branchen arbeiten Werker/innen für Feinwerktechnik?

Sie können in verschiedenen Industriezweigen tätig sein, insbesondere in der Metall- und Elektroindustrie.

Kann ich mich nach der Ausbildung weiterbilden?

Ja, es gibt Möglichkeiten zur Weiterbildung, unter anderem als Maschinen- und Anlagenführer oder als Fachkraft für Metalltechnik.

Synonyme für Werker/in für Feinwerktechnik

  • Fachpraktiker/in für Feinwerktechnik
  • Anlagenbediener/in in der Feinwerktechnik
  • Produktionshelfer/in Feinwerktechnik

Feinwerktechnik, Berufsausbildung, Industrielle Produktion, Technisches Handwerk, Maschinenbedienung

genderisierte Schreibweisen für das Berufsbild Werker/in für Feinwerktechnik (§66 BBiG/§42m HWO):

  • männlich: Werker für Feinwerktechnik (§66 BBiG/§42m HWO)
  • weiblich: Werkerin für Feinwerktechnik (§66 BBiG/§42m HWO)

Das Berufsbild Werker/in für Feinwerktechnik (§66 BBiG/§42m HWO) hat die offizielle KidB Klassifikation 24512.

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