Vertrauensmann/-frau der Schwerbehinderten

Berufsbild: Vertrauensmann/-frau der Schwerbehinderten

Voraussetzungen: Ausbildung oder Studium

Für die Tätigkeit als Vertrauensmann/-frau der Schwerbehinderten gibt es keine spezifische gesetzliche Ausbildung oder Studiumspflicht. In der Regel wird dieses Amt von einem bestehenden Mitarbeiter im Unternehmen ausgeübt. Voraussetzung sind jedoch oft fundierte Kenntnisse im Arbeits- und Sozialrecht sowie im Umgang mit behinderten Menschen. Weiterbildungen im Bereich Inklusion und Diversity Management können vorteilhaft sein.

Aufgabenbereich

Die Hauptaufgaben eines Vertrauensmanns/-frau der Schwerbehinderten bestehen in der Vertretung der Interessen schwerbehinderter Mitarbeiter im Betrieb. Dazu gehören:
– Beratung und Unterstützung schwerbehinderter Mitarbeiter bei Problemen am Arbeitsplatz
– Mitwirkung bei der Einstellung, Versetzung und Kündigung von schwerbehinderten Menschen
– Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und der Personalabteilung
– Teilnahme an Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen
– Organisation von Maßnahmen zur betrieblichen Integration
– Erstellung von Berichten und Dokumentationen für die Geschäftsleitung

Gehalt

Die Vergütung für diese Position basiert häufig auf der bestehenden Anstellung im Unternehmen und kann durch Zuschläge oder Freistellungen ergänzt werden. Das Gehalt variiert stark und kann je nach Betriebsgröße und Branche zwischen 30.000 und 50.000 Euro brutto jährlich liegen.

Karrierechancen

Ein Vertrauensmann/-frau der Schwerbehinderten kann innerhalb eines Unternehmens eine wichtige Rolle spielen und Reputation aufbauen, was zu Positionen in Bereichen wie Personalentwicklung oder Diversity Management führen kann. Netzwerke innerhalb von Verbänden und Organisationen bieten zudem Karriereoptionen.

Anforderungen

Wichtige Anforderungen für diesen Beruf sind:
– Empathie und kommunikative Fähigkeiten
– Kenntnisse im Arbeits- und Sozialrecht
– Organisationsfähigkeit
– Engagement für die Belange von Menschen mit Behinderungen
– Durchsetzungsvermögen und Entscheidungsstärke

Zukunftsaussichten

Mit der zunehmenden Bedeutung von Inklusion und Barrierefreiheit in der Arbeitswelt wird die Rolle des Vertrauensmanns/-frau der Schwerbehinderten an Bedeutung gewinnen. Eine steigende Sensibilisierung für die Themen Vielfalt und Inklusion verspricht positive Zukunftsaussichten.

Fazit

Der Beruf des Vertrauensmanns/-frau der Schwerbehinderten bietet eine sinnvolle und facettenreiche Tätigkeit mit Schwerpunkt auf sozialer Verantwortung und rechtlicher Beratung. Die Position bietet interessante Karriereperspektiven und gewinnt in Zeiten wachsender Aufmerksamkeit für Inklusion stark an Relevanz.

Häufig gestellte Fragen zu diesem Beruf

Wie wird man Vertrauensmann/-frau der Schwerbehinderten?

Die Position wird in der Regel durch Wahl innerhalb des Unternehmens besetzt, oft aus dem Kreise der schwerbehinderten Mitarbeiter. Vorkenntnisse und Weiterbildungen im Bereich Inklusion können einen Vorteil darstellen.

Welche Verantwortung trägt ein Vertrauensmann/-frau der Schwerbehinderten?

Die Verantwortung umfasst die Vertretung der Interessen schwerbehinderter Mitarbeiter und die Sicherstellung ihrer Integration im Betrieb unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben.

Gibt es spezifische Weiterbildungen für diesen Beruf?

Ja, es gibt Weiterbildungen in Bereichen wie Arbeitsrecht, Sozialrecht und Inklusionsmanagement, die speziell auf die Aufgaben eines Schwerbehindertenvertrauensmanns/-frau zugeschnitten sind.

Arbeitet ein Vertrauensmann/-frau der Schwerbehinderten mit anderen Organen im Unternehmen zusammen?

Ja, sie arbeiten eng mit dem Betriebsrat, der Personalabteilung und anderen relevanten Abteilungen zusammen, um die Belange der schwerbehinderten Mitarbeiter zu vertreten.

Synonyme für Vertrauensmann/-frau der Schwerbehinderten

  • Schwerbehindertenbeauftragte/r
  • Inklusionsbeauftragte/r
  • Behindertenvertrauensperson

Kategorisierung

**Inklusion, Arbeitsrecht, Sozialberatung, Diversity Management, Unternehmensintern**

genderisierte Schreibweisen für das Berufsbild Vertrauensmann/-frau der Schwerbehinderten:

  • männlich: Vertrauensmann/-frau der Schwerbehinderten
  • weiblich: Vertrauensmann/-frau der Schwerbehinderten

Das Berufsbild Vertrauensmann/-frau der Schwerbehinderten hat die offizielle KidB Klassifikation 71234.

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