Vermessungstechniker/in (ohne Fachrichtungen)

Ausbildung und Voraussetzungen

Die Ausbildung zum/zur Vermessungstechniker/in ist eine duale Ausbildung, die in der Regel drei Jahre dauert. Sie findet sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule statt. Für die Ausbildung wird mindestens ein mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss) vorausgesetzt, wobei viele Ausbildungsbetriebe Abiturienten bevorzugen. Während der Ausbildung lernen die Azubis den Umgang mit modernen technischen Geräten zur Vermessung ebenso wie die Auswertung von Daten mithilfe von spezieller Software.

Aufgaben und Tätigkeitsbereiche

Vermessungstechniker/innen sind verantwortlich für die Ermittlung und Aufbereitung von Geodaten. Zu ihren Kernaufgaben gehört das Durchführen von Geländemessungen und die Erstellung von Plänen und Karten. Sie arbeiten häufig in Bereichen wie Bauwesen, Land- und Forstwirtschaft oder Stadtplanung. Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Erstellen von Lage- und Höhenplänen
  • Messen und Berechnen von Flächen und Entfernungen
  • Bearbeiten von Daten für GIS (Geoinformationssysteme)
  • Erfassen und Auswerten von Katasterdaten

Gehalt

Das Gehalt von Vermessungstechniker/innen variiert je nach Region und beruflicher Erfahrung. Im Durchschnitt können Berufseinsteiger mit einem Bruttogehalt von etwa 1.800 bis 2.300 Euro pro Monat rechnen. Mit zunehmender Erfahrung und Verantwortung kann das Gehalt auf bis zu 3.500 Euro ansteigen.

Karrierechancen

Nach der Ausbildung bestehen zahlreiche Möglichkeiten zur Weiterbildung, etwa zum/zur Vermessungstechnikermeister/in oder durch ein Studium im Bereich Vermessung und Geoinformatik. Auch eine Spezialisierung in Fachrichtungen wie Kataster- oder Ingenieurvermessung ist möglich. Langfristig können Vermessungstechniker/innen Positionen im mittleren Management anstreben oder als Selbständige eigene Projekte leiten.

Anforderungen

Wichtige Anforderungen an angehende Vermessungstechniker/innen sind:

  • Gutes räumliches Vorstellungsvermögen
  • Interesse an Mathematik und Geografie
  • Technisches Verständnis und handwerkliches Geschick
  • Präzises Arbeiten und Genauigkeit
  • Fähigkeit zur Teamarbeit und Kommunikationsfähigkeit

Zukunftsaussichten

Die Zukunftsaussichten für Vermessungstechniker/innen sind positiv. Der anhaltende Ausbau von Infrastrukturprojekten und die Digitalisierung eröffnen viele neue Arbeitsfelder. Die Nachfrage nach präzisen Geodaten nimmt stetig zu, was die Berufschancen in diesem Bereich erhöht. Der Beruf wird sich weiterentwickeln und erfordert eine stetige Weiterbildung, um mit technologischen Fortschritten Schritt zu halten.

Fazit

Der Beruf des/der Vermessungstechniker/in bietet vielseitige Einsatzmöglichkeiten und gute Zukunftsperspektiven. Die fortschreitende Digitalisierung bietet neuen Raum für Innovationen und Spezialisierungen, was den Beruf für technisch Interessierte besonders attraktiv macht.

Was macht ein/e Vermessungstechniker/in?

Ein/e Vermessungstechniker/in führt detaillierte Messungen im Gelände durch, erstellt Pläne und Karten, und wertet Geodaten aus, um sie für verschiedene Anwendungen im Bauwesen, der Land- und Stadtplanung nutzbar zu machen.

Welche Ausbildung benötigt man für diesen Beruf?

Für den Beruf des/der Vermessungstechniker/in ist eine dreijährige duale Ausbildung Voraussetzung. Ein mittlerer Schulabschluss ist das Minimum, wobei ein höherer Schulabschluss bevorzugt wird.

Welche Branchen beschäftigen Vermessungstechniker/innen?

Vermessungstechniker/innen arbeiten in der Regel in den Bereichen Bauwesen, Land- und Forstwirtschaft, Stadtplanung sowie in Vermessungsbüros und bei Behörden.

Synonyme für Vermessungstechniker/in

Kategorisierung des Berufs

**Vermessung, Geodaten, Technik, Ausbildung, Bauwesen, Geografie**

genderisierte Schreibweisen für das Berufsbild Vermessungstechniker/in (ohne Fachrichtungen):

  • männlich: Vermessungstechniker (ohne Fachrichtungen)
  • weiblich: Vermessungstechnikerin (ohne Fachrichtungen)

Das Berufsbild Vermessungstechniker/in (ohne Fachrichtungen) hat die offizielle KidB Klassifikation 31212.

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