Tischlerfachwerker/in (§66 BBiG/§42m HWO)

Berufsbild Tischlerfachwerker/in (§66 BBiG/§42m HWO)

Voraussetzungen und Ausbildung

Für die Tätigkeit als Tischlerfachwerker/in ist eine spezielle Ausbildung erforderlich, die nach §66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und §42m Handwerksordnung (HWO) geregelt ist. Diese Ausbildung richtet sich vor allem an Menschen mit besonderem Förderbedarf, die in die Arbeitswelt integriert werden sollen. Der Ausbildungsgang dauert in der Regel zwei Jahre und kann in spezialisierten Bildungseinrichtungen oder in kooperierenden Betrieben absolviert werden. Es werden grundlegende handwerkliche Fähigkeiten sowie Kenntnisse im Umgang mit Holz und anderen Werkstoffen vermittelt.

Aufgaben und Tätigkeiten

Ein Tischlerfachwerker/in arbeitet überwiegend in der Herstellung und Bearbeitung von Holzerzeugnissen. Zu den Aufgaben gehören unter anderem:
– Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen
– Bedienen von einfachen Maschinen und Werkzeugen
– Unterstützende Tätigkeiten beim Aufbau von Holzstrukturen
– Qualitätskontrollen und Sicherstellung der Bearbeitungsstandards
– Mitarbeit bei der Oberflächenbehandlung

Gehalt

Das Gehalt für Tischlerfachwerker/innen kann variieren, abhängig von der Region, dem Arbeitgeber und der eigenen Erfahrung. Als Ausbildungsabsolvent kann man zunächst mit einem monatlichen Bruttogehalt von etwa 1.500 bis 1.800 Euro rechnen. Mit wachsender Berufserfahrung und Spezialisierung kann sich dieses Gehalt erhöhen.

Karrierechancen

Tischlerfachwerker/innen haben die Möglichkeit, sich weiterzubilden und dadurch ihre Karrierechancen zu verbessern. Innerhalb des handwerklichen Bereichs kann eine Fortbildung zum Tischler oder Holzmechaniker angestrebt werden. Weitere Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen in den Bereichen der CNC-Technik oder im Bereich der Möbelmontage.

Anforderungen

Für den Beruf des Tischlerfachwerkers/der Tischlerfachwerkerin sind handwerkliches Geschick, eine genaue und sorgfältige Arbeitsweise sowie körperliche Belastbarkeit erforderlich. Teamfähigkeit und Motivation, sich neuen Herausforderungen zu stellen, sind ebenso wichtig. Es ist von Vorteil, wenn ein Interesse an technischen Abläufen und Maschinen besteht.

Zukunftsaussichten

Die Zukunftsaussichten für Tischlerfachwerker/innen sind positiv, da Handwerksberufe in der Gesellschaft stets gebraucht werden. Die Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften im Holzbereich ist stabil, und es gibt diverse Möglichkeiten, sich auf spezielle Bereiche zu spezialisieren oder weiterzubilden. In Zeiten sich wandelnder Berufsbilder bieten handwerkliche Tätigkeiten Sicherheit und Perspektive.

Fazit

Der Beruf des Tischlerfachwerkers ist eine ausgezeichnete Wahl für Menschen mit handwerklichem Geschick und Interesse an der Holzbearbeitung. Er bietet sichere Beschäftigungsmöglichkeiten und diverse Chancen zur Weiterentwicklung.

Welche Aufgaben hat ein Tischlerfachwerker/in?

Die Aufgaben umfassen das Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen, Bedienen von Maschinen, sowie die Unterstützung beim Aufbau von Holzstrukturen und Oberflächenbehandlungen.

Welche Ausbildung ist notwendig?

Eine zweijährige Ausbildung nach §66 BBiG/§42m HWO in spezialisierten Bildungseinrichtungen oder kooperierenden Betrieben ist notwendig.

Wie sind die Zukunftsaussichten?

Die Zukunftsaussichten sind positiv, da die Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften im Handwerksbereich stabil ist und es vielfältige Spezialisierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten gibt.

Mögliche Synonyme

Kategorisierung

**Handwerk, Holzverarbeitung, Tischlerei, Ausbildung, Berufseinsteiger**

genderisierte Schreibweisen für das Berufsbild Tischlerfachwerker/in (§66 BBiG/§42m HWO):

  • männlich: Tischlerfachwerker (§66 BBiG/§42m HWO)
  • weiblich: Tischlerfachwerkerin (§66 BBiG/§42m HWO)

Das Berufsbild Tischlerfachwerker/in (§66 BBiG/§42m HWO) hat die offizielle KidB Klassifikation 22342.

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