Überblick über das Berufsbild des Teilzeichners/der Teilzeichnerin (§66 BBiG/§42m HWO)
Der Beruf des Teilzeichners/der Teilzeichnerin ist eine ausbildungsintegrierte Berufslaufbahn, die speziell für Menschen mit Behinderung konzipiert wurde. Diese praxisorientierte Ausbildung ermöglicht es den Auszubildenden, technische Dokumentationen anzufertigen und zu bearbeiten, die in verschiedenen Branchen, wie dem Maschinenbau oder der Architektur, gebraucht werden.
Voraussetzungen für die Ausbildung
Die Ausbildung zum Teilzeichner/zur Teilzeichnerin erfordert keinen speziellen schulischen Abschluss, doch sollte ein grundlegendes Interesse an technischen Prozessen und Zeichnungen vorhanden sein. Zudem ist die Fähigkeit zum logischen Denken und ein gewisses Maß an Präzision und Geduld von Vorteil.
Aufgaben des Teilzeichners/der Teilzeichnerin
Die Hauptaufgabe des Teilzeichners/der Teilzeichnerin besteht darin, technische Zeichnungen und Pläne zu erstellen, die für die Produktion von Bauteilen oder Gebäuden unerlässlich sind. Dabei arbeiten sie häufig mit CAD-Programmen und müssen die technischen Vorgaben der Ingenieure oder Architekten präzise umsetzen.
Gehaltserwartungen
Das Gehalt eines Teilzeichners/einer Teilzeichnerin kann je nach Branche und Region variieren. In der Regel beginnt das Einstiegsgehalt bei etwa 1.800 bis 2.300 Euro brutto pro Monat. Mit wachsender Erfahrung und Spezialisierung kann das Einkommen steigen.
Karrierechancen und Weiterbildung
Nach der Ausbildung besteht die Möglichkeit, sich durch zusätzliche Qualifikationen, wie die Weiterbildung zum Techniker oder zum staatlich geprüften Konstrukteur, beruflich weiterzuentwickeln. Solche Weiterbildungen eröffnen die Chance auf Führungspositionen oder spezialisierte Tätigkeiten.
Anforderungen an die Stelle
Von einem Teilzeichner/einer Teilzeichnerin wird Genauigkeit, technisches Verständnis und die Fähigkeit zur Teamarbeit erwartet. Zudem sollten sie über gute Kommunikationsfähigkeiten und die Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung verfügen, um mit den technologischen Entwicklungen Schritt zu halten.
Zukunftsaussichten
Die Digitalisierung der Technik- und Konstruktionsbranche führt dazu, dass Teilzeichner/innen immer gefragter werden, insbesondere in der Entwicklung von CAD-Software und BIM (Building Information Modeling). Mit entsprechender Weiterbildung können sich Teilzeichner/innen in weiteren zukunftsorientierten Bereichen qualifizieren, was die Berufsaussichten positiv gestaltet.
Fazit
Der Beruf des Teilzeichners/der Teilzeichnerin bietet vielfältige Einsatzmöglichkeiten in verschiedenen Industrie- und Ingenieurbereichen. Die speziell auf Menschen mit Behinderungen zugeschnittene Ausbildung ermöglicht den Zugang zu einem dynamischen Berufsfeld, das dank des technologischen Wandels zukunftssicher bleibt.
Häufig gestellte Fragen zum Beruf des Teilzeichners/der Teilzeichnerin
Welche Fähigkeiten sind besonders wichtig für Teilzeichner/innen?
Wichtige Fähigkeiten sind Genauigkeit, technisches Verständnis, Geduld und die Bereitschaft zur Teamarbeit.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildung dauert in der Regel zwei bis drei Jahre, je nach Ausbildungsstätte und Bundesland.
Welche Softwarekenntnisse sind erforderlich?
Grundlegende Kenntnisse in CAD-Programmen sind erforderlich, da diese häufig im Arbeitsalltag genutzt werden.
Wie stehen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt?
Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind gut, besonders mit zusätzlicher Qualifikation im digitalen Bereich.
Mögliche Synonyme für die Berufsbezeichnung
- Konstruktionstechnischer Assistent
- Technischer Zeichner mit Assistenzaufgaben
- CAD-Assistent
Kategorisierung
Technische Dokumentation, CAD, Zeichnung, Ausbildung, Inklusion
genderisierte Schreibweisen für das Berufsbild Teilzeichner/in (§66 BBiG/§42m HWO):
- männlich: Teilzeichner (§66 BBiG/§42m HWO)
- weiblich: Teilzeichnerin (§66 BBiG/§42m HWO)
Das Berufsbild Teilzeichner/in (§66 BBiG/§42m HWO) hat die offizielle KidB Klassifikation 27212.