Techniker/in – Betriebsmittel/Werkzeugbau

Berufsbild Techniker/in – Betriebsmittel/Werkzeugbau

Ein/e Techniker/in im Bereich Betriebsmittel und Werkzeugbau ist eine Fachkraft, die sich auf die Planung, den Entwurf und die Fertigung von Werkzeugen sowie Betriebsmitteln spezialisiert hat. Diese Position ist entscheidend für die Unterstützung effizienter Produktionsprozesse in verschiedenen Branchen.

Voraussetzungen: Ausbildung und Studium

Um als Techniker/in – Betriebsmittel/Werkzeugbau tätig zu werden, benötigt man in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung in einem metallverarbeitenden Beruf, wie z.B. Werkzeugmechaniker/in, Zerspanungsmechaniker/in oder Feinwerkmechaniker/in. Nach der Ausbildung folgt in der Regel eine Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker/in mit der Fachrichtung Maschinenbau oder Betriebstechnik. Alternativ kann auch ein Studium im Bereich Maschinenbau hilfreich sein, um weiterführende Positionen oder spezialisierte Aufgaben zu übernehmen.

Aufgaben in diesem Beruf

  • Entwicklung und Konstruktion von Werkzeugen und Betriebsmitteln
  • Optimierung bestehender Werkzeuge zur Steigerung der Effizienz
  • Anfertigung und Qualitätssicherung von Prototypen
  • Zusammenarbeit mit Produktionsteams zur Identifizierung von Bedürfnissen
  • Projektplanung und -management im Werkzeugbau

Gehaltserwartung

Das Gehalt eines/einer Techniker/in im Bereich Betriebsmittel/Werkzeugbau variiert je nach Berufserfahrung, Branche und Region. In Deutschland kann man mit einem Einstiegsgehalt von etwa 35.000 bis 45.000 Euro jährlich rechnen. Mit zunehmender Erfahrung und Verantwortung kann das Gehalt auf 50.000 bis 65.000 Euro ansteigen.

Karrierechancen

Techniker/innen im Bereich Betriebsmittel/Werkzeugbau haben gute Karrierechancen. Möglichkeiten umfassen Projekt- und Teamleitungen sowie Spezialisierungen in bestimmten Werkzeugtechnologien. Mit zusätzlicher Weiterbildung oder einem Studium können auch Führungspositionen, wie die Abteilungsleitung im Werkzeugbau, in den Bereich des Möglichen rücken.

Anforderungen an die Stelle

  • Technische Fachkenntnisse und handwerkliches Geschick
  • Erfahrung im Einsatz von CAD-Software
  • Problemlösungsfähigkeiten und analytisches Denken
  • Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke
  • Zuverlässigkeit und Genauigkeit

Zukunftsaussichten

Die Zukunftsaussichten für Techniker/innen im Bereich Betriebsmittel/Werkzeugbau sind positiv. Mit der fortschreitenden Automatisierung und der zunehmenden Nachfrage nach hochpräzisen Werkzeugen wird die Rolle dieser Fachkräfte immer wichtiger. Techniker/innen, die sich in neuen Technologien wie 3D-Druck und digitalen Fertigungstechniken weiterbilden, werden auch in Zukunft gefragt sein.

FAQ zu Techniker/in – Betriebsmittel/Werkzeugbau

Was macht ein/e Techniker/in – Betriebsmittel/Werkzeugbau?

Ein/e Techniker/in im Bereich Betriebsmittel und Werkzeugbau konstruiert und optimiert Werkzeuge und Betriebsmittel für die Produktion und ist verantwortlich für die Planung und Überwachung der Fertigungsprozesse.

Welche Ausbildung ist nötig?

Es wird eine technische Ausbildung in einem relevanten Berufsfeld wie Werkzeugmechanik und eine Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker/in in Maschinenbau oder Betriebstechnik benötigt.

Welche Software-Kenntnisse sind erforderlich?

Erfahrungen mit CAD-Software sind sehr wichtig, da diese zur Planung und Konstruktion der Werkzeuge und Betriebsmittel eingesetzt wird.

Wie hoch ist das Einstiegsgehalt?

Das durchschnittliche Einstiegsgehalt liegt zwischen 35.000 und 45.000 Euro jährlich, abhängig von Region und Unternehmensgröße.

Synonyme für Techniker/in – Betriebsmittel/Werkzeugbau

Kategorisierung des Berufs

**Technik**, **Werkzeugbau**, **Maschinenbau**, **Konstruktion**, **Produktion**, **Fertigung**

genderisierte Schreibweisen für das Berufsbild Techniker/in – Betriebsmittel/Werkzeugbau:

  • männlich: Techniker – Betriebsmittel/Werkzeugbau
  • weiblich: Technikerin – Betriebsmittel/Werkzeugbau

Das Berufsbild Techniker/in – Betriebsmittel/Werkzeugbau hat die offizielle KidB Klassifikation 24523.

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