Meister/in – Tischlerhandwerk

Berufsbild: Meister/in – Tischlerhandwerk

Ausbildung und Voraussetzungen

Um als Meister/in im Tischlerhandwerk tätig zu werden, ist in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung als Tischler/in (Schreiner/in) erforderlich. Nach der Ausbildung folgt die Meisterqualifikation, die in Vollzeit etwa ein Jahr und in Teilzeit um die zwei bis drei Jahre in Anspruch nimmt. Sie umfasst die Prüfung in den Bereichen fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse, Betriebswirtschaft und Unternehmensführung sowie Ausbildung der Auszubildenden (AdA-Schein).

Aufgaben und Tätigkeiten

Meister/innen im Tischlerhandwerk übernehmen vielfältige Aufgaben. Sie planen und organisieren Arbeitsabläufe, koordinieren die Herstellung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen und sind für die Qualitätskontrolle verantwortlich. Darüber hinaus sind sie oft als Ausbilder tätig und übernehmen kaufmännische Aufgaben wie die Kalkulation von Angeboten und die Betreuung von Kunden. Zudem überwachen sie die Einhaltung von Sicherheits- und Umweltvorschriften.

Gehalt

Das Gehalt eines/r Meister/in im Tischlerhandwerk kann variieren. Durchschnittlich liegt es zwischen 2.800 und 4.000 Euro brutto pro Monat. Die genaue Höhe hängt von Faktoren wie der Region, dem Betrieb, der Berufserfahrung und der Verantwortlichkeit im Job ab.

Karrierechancen

Mit der Meisterprüfung im Tischlerhandwerk eröffnen sich zahlreiche Karrierewege. Meister/innen können in leitenden Positionen arbeiten, ihren eigenen Betrieb gründen oder sich auf spezialisierte Bereiche wie Restaurierung und Innenausbau konzentrieren. Es bestehen auch Möglichkeiten, in die Betriebsführung einzusteigen oder angrenzende Bereiche wie Möbel- oder Holztechnik zu wechseln.

Anforderungen an die Stelle

Neben einer fundierten Ausbildung sind für Meister/innen im Tischlerhandwerk handwerkliches Geschick, technisches Verständnis, Kreativität und ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen erforderlich. Organisationstalent und Kommunikationsfähigkeit sind wichtig, um Arbeitsprozesse effizient zu gestalten und Mitarbeiter anzuleiten. Zudem werden Kenntnisse in betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen erwartet.

Zukunftsaussichten

Die Zukunftsaussichten im Tischlerhandwerk sind vielseitig und können durch die zunehmende Nachfrage nach individuellen und nachhaltigen Möbeln positiv eingeschätzt werden. Modernste Technologien wie CAD-Software und CNC-Maschinen bieten zusätzliche Entwicklungsfelder und können die Arbeit erleichtern. Der Trend zur ökologischen Bauweise sowie der Bedarf an maßgeschneiderten Innenausstattungen sichern Beschäftigungsmöglichkeiten auf lange Sicht.

Häufig gestellte Fragen

Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es für Meister/innen im Tischlerhandwerk?

Meister/innen im Tischlerhandwerk können sich in Bereichen wie Innenarchitektur, Restaurierung oder Holztechnik weiterbilden. Management und betriebswirtschaftliche Kurse bieten zusätzliche Entwicklungswege.

Ist der Beruf des/der Meister/in im Tischlerhandwerk krisensicher?

Der Beruf gilt als relativ krisensicher, da die Nachfrage nach hochwertiger Handwerksarbeit bestehen bleibt und durch Trends wie Nachhaltigkeit und Individualisierung gestützt wird.

Wie lange dauert die Ausbildung zum/zur Meister/in im Tischlerhandwerk?

Die Meisterausbildung dauert in Vollzeit etwa ein Jahr und in Teilzeit zwei bis drei Jahre. Dies hängt von der jeweiligen Ausbildungsstätte und dem Lerntempo ab.

Kann ich als Meister/in im Tischlerhandwerk selbstständig werden?

Ja, die Meisterqualifikation bietet eine hervorragende Basis, um eine selbstständige Tätigkeit im Tischlerhandwerk aufzunehmen, sei es durch die Gründung eines eigenen Unternehmens oder als freiberufliche/r Tischler/in.

Synonyme für „Meister/in – Tischlerhandwerk“

Kategorisierung

Handwerk, Tischler, Schreiner, Möbelbau, Innenausbau, Meisterprüfung, Berufsausbildung, Holzverarbeitung

genderisierte Schreibweisen für das Berufsbild Meister/in – Tischlerhandwerk:

  • männlich: Meister – Tischlerhandwerk
  • weiblich: Meisterin – Tischlerhandwerk

Das Berufsbild Meister/in – Tischlerhandwerk hat die offizielle KidB Klassifikation 22393.

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