Kontrollkraft gem. § 9a LuftSiG

Überblick über das Berufsbild: Kontrollkraft gem. § 9a LuftSiG

Die „Kontrollkraft gem. § 9a LuftSiG“ ist eine spezialisierte Sicherheitskraft, die im Bereich der Luftsicherheit tätig ist. In diesem Beruf sind Fachkräfte dafür verantwortlich, den gesetzlichen Sicherheitsstandards an Flughäfen und anderen relevanten Luftverkehrsanlagen gerecht zu werden. Sie arbeiten in der Regel bei Luftsicherheitsunternehmen oder direkt bei Flughäfen.

Ausbildung und Voraussetzungen

Um als Kontrollkraft gemäß § 9a LuftSiG arbeiten zu können, ist vor allem die Absolvierung einer spezifischen Aus- oder Weiterbildung notwendig. Diese Schulung ist gesetzlich vorgeschrieben und umfasst folgende wesentliche Bestandteile:
– **Theorieunterricht**: Vermittlung von Kenntnissen über Sicherheitsmaßnahmen, Rechtsgrundlagen und Technik.
– **Praktische Ausbildung**: Durchführung von Sicherheitskontrollen, Bedienen von Sicherheitseinrichtungen wie Metalldetektoren und Röntgengeräten.
– **Prüfung**: Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab, die vom Luftfahrt-Bundesamt oder einer anerkannten Stelle abgenommen wird.

Ein Studium ist in der Regel nicht notwendig, wohl aber ein Hauptschulabschluss oder höher. In einigen Fällen kann Berufserfahrung im Sicherheitsbereich von Vorteil sein.

Aufgaben und Verantwortlichkeiten

Zu den Hauptaufgaben einer Kontrollkraft gehören:
– **Durchführung von Sicherheitskontrollen**: Personenkontrollen, Kontrolle von Gepäck und Frachtsendungen.
– **Aufrechterhaltung der Sicherheitsstandards**: Sicherstellung, dass alle Aktivitäten den festgelegten Vorschriften entsprechen.
– **Koordination mit anderen Sicherheitseinheiten**: Zusammenarbeit mit Polizeikräften und Flughafenpersonal bei erhöhten Sicherheitsanlässen.

Diese Aufgaben erfordern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit, Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein.

Gehalt

Das Gehalt einer Kontrollkraft gem. § 9a LuftSiG kann variieren, abhängig von Erfahrung, Arbeitsort und Arbeitgeber. In der Regel bewegt sich das Gehalt zwischen **2.000 und 2.800 Euro brutto pro Monat**. Mit zunehmender Erfahrung und Zusatzverantwortlichkeiten kann es auch höher ausfallen.

Karrierechancen

Die Karrierewege in diesem Beruf sind begrenzt, jedoch besteht die Möglichkeit, in leitende Positionen vorzurücken, z.B. als Einsatzleiter. Weiterführende Schulungen und Zusatzqualifikationen können die Chancen auf beruflichen Aufstieg verbessern. Eine Spezialisierung im Bereich der Luftsicherheitstechnik bietet ebenfalls Perspektiven.

Anforderungen und Kompetenzen

Die Anforderungen an Kontrollkräfte sind vielschichtig:
– **Zuverlässigkeit** und einwandfreier Leumund
– Gute **Beobachtungsgabe** und schnelle Entscheidungsfähigkeit
– **Kommunikationsstärke** und Fähigkeit zur deeskalierenden Gesprächsführung
– Bereitschaft zum **Schichtdienst**, inklusive Nachtschichten und Feiertagsarbeit
– **Stressresistenz** und körperliche Belastbarkeit

Zukunftsaussichten

Die steigende Bedrohung durch Terrorismus und die zunehmende Sensibilisierung für Sicherheit im Luftverkehr führen dazu, dass der Bedarf an qualifizierten Kontrollkräften konstant hoch bleibt. Die kontinuierliche technische Weiterentwicklung im Sicherheitsbereich erfordert stets aktualisiertes Wissen und Anpassungsfähigkeit.

Fazit

Der Beruf „Kontrollkraft gem. § 9a LuftSiG“ bietet sicherheitsaffinen Personen einen verantwortungsvollen und zukunftssicheren Arbeitsplatz im Bereich der Luftsicherheit. Die Tätigkeit erfordert ein hohes Maß an Professionalität und bietet im Gegenzug die Möglichkeit, in einem dynamischen Umfeld zu arbeiten.

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Kontrollkraft gem. § 9a LuftSiG zu werden?

In der Regel ist ein Hauptschulabschluss erforderlich sowie die erfolgreiche Absolvierung einer speziellen Ausbildung gemäß den Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamts.

Wie lange dauert die Ausbildung zur Kontrollkraft?

Die Ausbildung dauert in der Regel einige Wochen bis Monate, abhängig von der Intensität des Kurses und den spezifischen Ausbildungsplänen der Bildungsträger.

Ist der Beruf stressig?

Der Beruf kann durchaus stressig sein, insbesondere im Hinblick auf die hohe Verantwortung und die Notwendigkeit, im Schichtbetrieb zu arbeiten.

Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es?

Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich der Luftsicherheitstechnik oder in leitende Positionen bieten sich an, um Karrierechancen zu verbessern.

Gibt es körperliche Voraussetzungen?

Ja, Kontrollkräfte sollten eine gute körperliche Verfassung aufweisen, da die Arbeit vielfach im Stehen erfolgt und körperliche Belastbarkeit erforderlich ist.

Mögliche Synonyme

  • Luftsicherheitsassistent
  • Sicherheitskraft im Luftverkehr
  • Flughafensicherheitsmitarbeiter

Kategorisierung

Sicherheit, Luftverkehr, Kontrolle, Überwachung, Flughafen, Schutz

genderisierte Schreibweisen für das Berufsbild Kontrollkraft gem. § 9a LuftSiG:

  • männlich: Kontrollkraft gem. § 9a LuftSiG
  • weiblich: Kontrollkraft gem. § 9a LuftSiG

Das Berufsbild Kontrollkraft gem. § 9a LuftSiG hat die offizielle KidB Klassifikation 53111.

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