Kontrollkraft gem. § 9 LuftSiG

Berufsbild: Kontrollkraft gem. § 9 LuftSiG

Die Kontrollkraft gemäß § 9 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit an Flughäfen. Sie sorgt dafür, dass keine unbefugten Gegenstände an Bord von Flugzeugen gelangen und trägt somit maßgeblich zur Sicherheit des Luftverkehrs bei.

Erforderliche Ausbildung oder Studium

Um als Kontrollkraft gemäß § 9 LuftSiG arbeiten zu können, ist keine klassische Berufsausbildung notwendig. Stattdessen müssen Bewerber an einem spezialisierten Schulungsprogramm teilnehmen, das von der Luftsicherheitsbehörde anerkannt ist. Diese Schulung umfasst theoretische und praktische Inhalte, wie z.B. die Bedienung von Sicherheitstechnik und das Erkennen von gefährlichen Gegenständen.

Aufgaben im Beruf

  • Durchführung von Personenkontrollen auf Sprengstoffspuren
  • Durchleuchtung von Gepäck und Fracht
  • Überprüfung des Handgepäcks sowie von Passagieren
  • Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden und Flughafenbetreibern
  • Kontrolle der Zugangsberechtigungen zu sicherheitssensiblen Bereichen am Flughafen

Gehaltserwartungen

Die Gehälter variieren je nach Region und Arbeitgeber, liegen jedoch durchschnittlich zwischen 2.000 und 3.000 Euro brutto monatlich. Mit zunehmender Berufserfahrung und Weiterbildungen kann das Gehalt auch höher ausfallen.

Karrierechancen

Karrieremöglichkeiten für eine Kontrollkraft sind begrenzt, umfassen jedoch Weiterbildungen zum Einsatzleiter oder in andere Bereiche der Luftsicherheit, wie z.B. zur Sicherheitsfachkraft. Zudem besteht die Möglichkeit, Führungspositionen innerhalb des Sicherheitsdienstes zu übernehmen.

Anforderungen an die Stelle

  • Volljährigkeit
  • Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Körperliche Fitness und hohe Aufmerksamkeitsspanne
  • Bereitschaft zu Schichtarbeit, einschließlich Wochenend- und Nachtdiensten

Zukunftsaussichten

Die Nachfrage nach geschultem Sicherheitspersonal an Flughäfen wird voraussichtlich weiter steigen, da die Sicherheit im Luftverkehr von hoher Bedeutung ist. Technologische Entwicklungen könnten jedoch bestimmte Aufgabenbereiche teilweise automatisieren, weshalb kontinuierliche Weiterbildungen im Bereich der Sicherheitstechnik von Vorteil sind.

Fazit

Die Rolle der Kontrollkraft nach § 9 LuftSiG ist von großer Bedeutung für die Sicherheit im Luftverkehr. Die Arbeit erfordert nicht nur spezifische Schulungen, sondern auch ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Wachsamkeit. Wer sich für diesen Beruf interessiert, sollte in der Lage sein, unter stressigen Bedingungen konzentriert zu arbeiten und stets die Sicherheit zu priorisieren.

Häufig gestellte Fragen

Was sind die Hauptvoraussetzungen, um als Kontrollkraft zu arbeiten?

Volljährigkeit, ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis, gute Deutschkenntnisse, körperliche Fitness und die Bereitschaft zu Schichtarbeit sind erforderlich.

Wie lange dauert die Ausbildung zur Kontrollkraft gemäß § 9 LuftSiG?

Die Ausbildung dauert in der Regel mehrere Wochen und kombiniert theoretische sowie praktische Inhalte.

Gibt es Möglichkeiten zur Weiterbildung?

Ja, es gibt Weiterbildungen zum Einsatzleiter oder in andere Sicherheitsbereiche und Führungspositionen innerhalb des Sicherheitsdienstes.

Synonyme für Kontrollkraft gem. § 9 LuftSiG

  • Luftsicherheitsassistent
  • Sicherheitsmitarbeiter im Luftverkehr
  • Flughafensicherheitskraft
  • Sicherheitsbeamter im Luftverkehr

Kategorisierung

Flughafensicherheit, Kontrollkraft, Luftsicherheit, Sicherheitspersonal, Schichtarbeit, Sicherheitskontrolle, Luftverkehr, Sicherheitsdienst

genderisierte Schreibweisen für das Berufsbild Kontrollkraft gem. § 9 LuftSiG:

Das Berufsbild Kontrollkraft gem. § 9 LuftSiG hat die offizielle KidB Klassifikation 53111.

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