Überblick über das Berufsbild: Kontrollkraft gemäß § 8 LuftSiG
Die Kontrollkraft gemäß § 8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) spielt eine zentrale Rolle im Bereich der Luftsicherheit. Der Beruf ist entscheidend für die Sicherheit von Flugpassagieren und Mitarbeitern an Flughäfen.
Voraussetzung für die Tätigkeit
Eine formale Ausbildung oder ein Studium sind nicht zwingend erforderlich, um als Kontrollkraft gemäß § 8 LuftSiG tätig zu werden. Stattdessen ist es notwendig, eine spezielle Schulung zu absolvieren, die von der Luftfahrtbehörde anerkannt ist. Diese Schulung umfasst theoretische und praktische Module, die sich unter anderem mit Sicherheitsaspekten und Gefahrenerkennung beschäftigen. Zu den persönlichen Voraussetzungen gehören ein einwandfreies Führungszeugnis und eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz.
Aufgaben im Beruf
Die Hauptaufgaben der Kontrollkraft umfassen:
– Die Durchführung von Sicherheitskontrollen an Passagieren, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck.
– Die Überwachung der Sicherheitsbereiche innerhalb des Flughafens.
– Die Erkennung und Verhinderung von Gefahren durch den Einsatz von Sicherheitsgeräten wie Metalldetektoren und Röntgenscannern.
– Einführung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei Verdachtsfällen.
Gehaltsperspektiven
Das Gehalt für Kontrollkräfte gemäß § 8 LuftSiG variiert je nach Arbeitgeber und Erfahrung. Im Durchschnitt können Berufsanfänger mit einem Gehalt zwischen 2.000 und 2.500 Euro brutto monatlich rechnen. Mit zunehmender Berufserfahrung und Weiterbildungen können die Gehälter steigen und etwa bei 3.000 Euro brutto pro Monat liegen.
Karrierechancen
Karrieremöglichkeiten im Bereich der Luftsicherheit sind vielfältig. Mit Erfahrung und zusätzlichen Qualifikationen können Kontrollkräfte in leitende Positionen aufsteigen, etwa als Sicherheitsmanager oder Teamleiter. Darüber hinaus bieten viele Flughäfen und Sicherheitsunternehmen interne Weiterbildungsprogramme an. Auch ein Wechsel in verwandte Sicherheitsberufe oder der Aufstieg in eine berufliche Entwicklung zum Luftfahrt- und Flughafenmanagement sind möglich.
Anforderungen an die Stelle
– Hohe Verantwortungsbereitschaft und Zuverlässigkeit.
– Fähigkeit zur Teamarbeit und gute Kommunikationsfähigkeiten.
– Physische Fitness und die Bereitschaft, im Schichtdienst zu arbeiten.
– Fähigkeit, auch in stressigen Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren.
Zukunftsaussichten des Berufs
Die Nachfrage nach Sicherheitsdiensten an Flughäfen wächst kontinuierlich, was den Beruf der Kontrollkraft zukunftssicher macht. Mit dem zunehmenden Passagierverkehr und einer wachsenden Sensibilität für Sicherheit könnten sich zusätzliche spezialisierte Aufgabenbereiche und technische Innovationen im Luftsicherheitsbereich eröffnen.
Fazit
Der Beruf der Kontrollkraft gemäß § 8 LuftSiG bietet eine verantwortungsvolle und bedeutende Rolle im Bereich der Luftsicherheit. Trotz der nicht zwingend erforderlichen akademischen Voraussetzungen bietet dieser Beruf hervorragende Zukunftsaussichten und Karrierechancen in einem stetig wachsenden Sektor.
Häufig gestellte Fragen
Welche Ausbildung ist für Kontrollkräfte gemäß § 8 LuftSiG erforderlich?
Eine spezielle Schulung, die durch die Luftfahrtbehörde anerkannt ist, muss absolviert werden. Ein einwandfreies Führungszeugnis und eine Sicherheitsüberprüfung sind ebenfalls erforderlich.
Wie hoch ist das Einstiegsgehalt?
Das Einstiegsgehalt liegt durchschnittlich zwischen 2.000 und 2.500 Euro brutto pro Monat.
Welche Karrieremöglichkeiten gibt es?
Karrieremöglichkeiten umfassen Aufstiege zu leitenden Positionen wie Sicherheitsmanager oder Teamleiter sowie Übergänge in verwandte Sicherheitsberufe.
Kann man auch ohne Studium in den Beruf einsteigen?
Ja, ein Studium ist nicht erforderlich. Die Teilnahme an einer anerkannten Schulung reicht aus.
Wie sieht der Arbeitsalltag einer Kontrollkraft aus?
Der Arbeitsalltag umfasst die Durchführung von Sicherheitskontrollen, die Überwachung von Sicherheitsbereichen und den Einsatz von Sicherheitstechnik.
Mögliche Synonyme
- Luftsicherheitskontrollkraft
- Flughafensicherheitskraft
- Sicherheitsassistent im Luftverkehr
Kategorisierung des Berufs
Luftsicherheit, Sicherheitsdienst, Flughafen, Passagierkontrolle, Gefahrenabwehr, Schichtarbeit, Sicherheitsüberprüfung
genderisierte Schreibweisen für das Berufsbild Kontrollkraft gem. § 8 LuftSiG:
- männlich: Kontrollkraft gem. § 8 LuftSiG
- weiblich: Kontrollkraft gem. § 8 LuftSiG
Das Berufsbild Kontrollkraft gem. § 8 LuftSiG hat die offizielle KidB Klassifikation 53111.