Ausbildung und Studium
Eine Tätigkeit als Gehilfe in wirtschafts- und steuerberatenden Berufen setzt in der Regel eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung voraus. Beliebt ist vor allem die Ausbildung zum Steuerfachangestellten oder eine anderweitige Ausbildung mit einer starken steuerlichen oder wirtschaftlichen Komponente. Alternativ qualifizieren sich auch Absolventen eines betriebswirtschaftlichen oder volkswirtschaftlichen Studiums, besonders wenn Steuerlehre Teil des Studiums war. Einige entscheiden sich für eine Weiterbildung nach einer anfänglichen Ausbildung, um in die Rolle zu wechseln.
Aufgabenstellung
Die Aufgaben eines Gehilfen in diesem Bereich sind vielfältig. Dazu gehört die Unterstützung von Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern bei ihrer täglichen Arbeit. Zu den Aufgaben zählen unter anderem die Vorbereitung von Steuererklärungen, die Buchhaltung, sowie die Beratung von Kunden in steuerlichen Belangen. Darüber hinaus kann die Vorbereitung von Jahresabschlüssen sowie die Bearbeitung von Finanzbuchhaltung zu den Aufgaben gehören. Ein wichtiger Aspekt ist auch die kontinuierliche Unterstützung bei der Optimierung steuerlicher Prozesse für die Mandanten.
Gehalt
Das Gehalt für einen Gehilfen in wirtschafts- und steuerberatenden Berufen variiert je nach Region, Arbeitgeber und Erfahrung. Im Durchschnitt kann ein Berufseinsteiger mit einem jährlichen Bruttogehalt zwischen 25.000 und 35.000 Euro rechnen. Mit zunehmender Erfahrung und Verantwortung kann das Einkommen auf bis zu 45.000 Euro oder mehr ansteigen.
Karrierechancen
Der Beruf bietet vielfältige Möglichkeiten der Weiterentwicklung. Mit entsprechender Berufserfahrung und Fortbildungen kann der Gehilfe beispielsweise zum Steuerfachwirt aufsteigen. Langfristig besteht auch die Möglichkeit, den Weg zum Steuerberater zu beschreiten, wobei jedoch eine anspruchsvolle Prüfung erforderlich ist. Auch eine Spezialisierung in bestimmten steuerlichen Fachbereichen kann neue Karrierewege eröffnen.
Anforderungen
Voraussetzungen für die Anstellung in diesem Beruf sind sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen. Zu den fachlichen Anforderungen zählen Kenntnisse im Steuerrecht, Buchführung und allgemeine betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Persönlich sollten Interessenten analytisches Denkvermögen, Kommunikationsstärke und ein hohes Maß an Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein mitbringen.
Zukunftsaussichten
Die Aussichten für Gehilfen in wirtschafts- und steuerberatenden Berufen sind positiv. Steuerliche Beratung wird auch in Zukunft ein gefragter Dienstleistungsbereich bleiben, besonders in einer immer komplexer werdenden Globalökonomie. Die Nachfrage nach qualifiziertem Personal in diesem Bereich wird voraussichtlich stabil bleiben oder sogar wachsen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es?
Gehilfen in wirtschafts- und steuerberatenden Berufen können sich zum Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter weiterbilden. Langfristig besteht die Möglichkeit, sich zum Steuerberater weiterzubilden.
Kann man als Quereinsteiger in diesen Beruf einsteigen?
Ja, besonders wenn der Quereinsteiger über betriebswirtschaftliche Vorkenntnisse verfügt oder bereit ist, sich durch zusätzliche Qualifikationen steuerlich weiterzubilden.
Welche Soft Skills sind wichtig für diesen Beruf?
Wichtige Soft Skills sind unter anderem Kommunikationsstärke, Teamfähigkeit, Sorgfalt und die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich darstellen zu können.
Wie relevant ist die Digitalisierung für den Beruf?
Sehr relevant. Digitale Tools und Softwarelösungen werden in der Steuerberatung immer wichtiger, und Kenntnisse in diesem Bereich sind von Vorteil.
Synonyme für den Beruf
- Steuerfachgehilfe
- Wirtschaftsberatungsassistent
- Assistent in wirtschafts- und steuerberatenden Tätigkeiten
Kategorisierung
**Steuerberatung**, **Wirtschaftsberatung**, **Assistenz**, **Buchhaltung**, **Fachkräfte**
genderisierte Schreibweisen für das Berufsbild Gehilf(e/in) – wirtschafts- und steuerberatende Berufe:
- männlich: Gehilf(e ) – wirtschafts- und steuerberatende Berufe
- weiblich: Gehilf(ein) – wirtschafts- und steuerberatende Berufe
Das Berufsbild Gehilf(e/in) – wirtschafts- und steuerberatende Berufe hat die offizielle KidB Klassifikation 72302.