Berufsbild: Frisurengestalter/in
Ausbildung und Voraussetzungen
Die Ausbildung zur Frisurengestalterin bzw. zum Frisurengestalter erfolgt in der Regel in Form einer dualen Ausbildung, die über einen Zeitraum von drei Jahren andauert. Voraussetzung für die Ausbildung ist in vielen Fällen ein Haupt- oder Realschulabschluss, wobei manche Betriebe auch Bewerber mit einem höheren Schulabschluss bevorzugen. Neben der schulischen Ausbildung in der Berufsschule wird das praktische Wissen vorwiegend im Ausbildungsbetrieb vermittelt. Inhalte der Ausbildung umfassen das Erlernen von verschiedenen Schnitttechniken, das Färben und Stylen von Haaren sowie die Beratung von Kunden in Bezug auf passende Frisuren.
Aufgabenbereich
Die Aufgaben eines/einer Frisurengestalters/in sind vielfältig und reichen von der Beratung der Kunden über die Auswahl und Umsetzung passender Frisuren bis hin zur Pflege und Behandlung der Haare. Sie schneiden, färben und stylen Haare, führen aber gegebenenfalls auch kosmetische Leistungen wie Make-up auftragen oder Gesichtshaarpflege durch. Zudem sind sie für die Reinigung und Pflege ihrer Werkzeuge verantwortlich. Ein weiterer wichtiger Aspekt dieses Berufs ist die Kundenkommunikation, da ein großer Teil der Arbeit aus der Beratung und Bedarfsanalyse besteht.
Gehaltserwartungen
Das Gehalt eines/einer Frisurengestalters/in kann je nach Erfahrung, Ausbildungsstand und Standort variieren. Im Durchschnitt liegt das Einstiegsgehalt zwischen 1.600 und 1.900 Euro brutto im Monat. Mit steigender Erfahrung und möglicherweise erweiterten Qualifikationen kann das Gehalt auf 2.000 bis 3.000 Euro brutto ansteigen. Außerdem können zusätzliche Einnahmen durch Trinkgelder oder Provisionen für verkaufte Produkte erwirtschaftet werden.
Karrierechancen
Frisurengestalter/innen haben diverse Möglichkeiten, sich beruflich weiterzuentwickeln. Einige entscheiden sich, zusätzliche Qualifikationen zu erwerben und spezialisieren sich auf bestimmte Bereiche wie Haarverlängerungen oder Farbtechniken. Andere streben die Meisterprüfung an, um anschließend einen eigenen Friseursalon zu eröffnen oder in leitenden Positionen zu arbeiten. Außerdem gibt es Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Kosmetik oder Haargestaltung für Film und Theater.
Anforderungen
Von einem/einer Frisurengestalter/in wird in erster Linie Kreativität und ein Gespür für Ästhetik erwartet. Handwerkliches Geschick und eine präzise Arbeitsweise sind ebenfalls wichtige Anforderungen, da oft bis ins Detail gearbeitet wird. Eine offene und freundliche Persönlichkeit sowie starke Kommunikationsfähigkeiten sind von Vorteil, um Kunden optimal zu beraten und eine Wohlfühlatmosphäre zu schaffen. Zudem ist eine gewisse körperliche Belastbarkeit erforderlich, da der Beruf stehende Tätigkeiten über mehrere Stunden am Tag beinhaltet.
Zukunftsaussichten
Die Zukunftsaussichten für Frisurengestalter/innen sind insgesamt positiv. Da Haare und Frisuren weiterhin einen wichtigen Teil des persönlichen Erscheinungsbildes ausmachen, wird die Nachfrage nach professionellen Haardienstleistungen bestehen bleiben. Hinzu kommt, dass Trendwechsel und technische Innovationen im Bereich der Haarpflege und -styling zu kontinuierlichem Bedarf an Fachwissen führen. Zudem gibt es durch zunehmende Anforderungen an individuelle Looks und Styles immer vielfältigere Einsatzgebiete, was die Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften erhöht.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zur Frisurengestalter/in?
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und kann gegebenenfalls verkürzt werden, wenn bestimmte schulische Voraussetzungen erfüllt sind.
Gibt es besondere gesundheitliche Anforderungen für diesen Beruf?
Ja, Frisurengestalter/innen sollten eine gute körperliche Kondition besitzen, da der Beruf oftmals stundenlanges Stehen beinhaltet. Zudem sollten sie keine Allergien gegen Chemikalien aufweisen, da sie regelmäßig mit Haarfärbe- und Pflegeprodukten in Kontakt kommen.
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es für Frisurengestalter/innen?
Mögliche Weiterbildungen umfassen die Meisterprüfung, Spezialisierungen in bestimmten Techniken (z.B. Haarverlängerungen, Farbexpertise) oder Zusatzqualifikationen im Bereich Kosmetik oder Maskenbildnerei.
Synonyme für Frisurengestalter/in
- Friseur/in
- Haarstylist/in
- Coiffeur/Coiffeuse
- Haar- und Schönheitsspezialist/in
Kategorie
Handwerk, Schönheit, Kreativität, Style, Dienstleistung
genderisierte Schreibweisen für das Berufsbild Frisurengestalter/in:
- männlich: Frisurengestalter
- weiblich: Frisurengestalterin
Das Berufsbild Frisurengestalter/in hat die offizielle KidB Klassifikation 82312.