Berufsbild: Fahrlehrer/in – Berufskraftfahrer/in (Güterverkehr)
Voraussetzungen für den Beruf
Um als Fahrlehrer/in im Bereich Berufskraftfahrer/in (Güterverkehr) arbeiten zu können, ist eine abgeschlossene Ausbildung als Berufskraftfahrer/in Voraussetzung. Diese dauert in der Regel drei Jahre und schließt mit einer IHK-Prüfung ab. Zusätzlich ist eine Fahrlehrerausbildung erforderlich, die weitere pädagogische und didaktische Fähigkeiten vermittelt. Ein Führerschein der Klasse CE (für Lkw mit Anhänger) muss ebenfalls vorliegen.
Aufgabengebiet
Ein/e Fahrlehrer/in für Berufskraftfahrer/innen im Güterverkehr hat die Aufgabe, angehende Berufskraftfahrer in Theorie und Praxis auszubilden. Dazu gehört die Vermittlung von Fahrkompetenz, Verkehrssicherheit, technischen Kenntnissen von Fahrzeugen sowie rechtlichen Bestimmungen. Darüber hinaus führen sie Prüfungsfahrten durch und kümmern sich um die Organisation der Kurse und Lehrgänge.
Gehalt
Das Gehalt variiert je nach Region, Arbeitgeber und Erfahrung. Im Durchschnitt können Fahrlehrer/innen im Bereich Berufskraftfahrer mit einem Jahresgehalt zwischen 30.000 und 45.000 Euro brutto rechnen. In strukturschwächeren Regionen kann das Gehalt niedriger ausfallen, während in Ballungsgebieten höhere Vergütungen möglich sind.
Karrierechancen
Fahrlehrer/innen für Berufskraftfahrer/innen können sich auf bestimmte Fahrzeugtypen oder -klassen spezialisieren oder als Ausbilder/in in Weiterbildungseinrichtungen tätig werden. Mit entsprechender Erfahrung besteht auch die Möglichkeit, in leitende Positionen innerhalb einer Fahrschule aufzusteigen. Eine eigene Fahrschule zu gründen, ist ebenfalls eine Option, die jedoch unternehmerisches Geschick erfordert.
Anforderungen an den/die Fahrlehrer/in
Zu den wichtigsten Anforderungen gehören pädagogisches Geschick, Geduld und die Fähigkeit, komplexe Informationen verständlich zu vermitteln. Flexibilität und Belastbarkeit sind ebenso wichtig, da Ausbildungszeiten variieren können. Technisches Wissen und Vertrautheit mit den rechtlichen Aspekten des Güterverkehrs sind ebenfalls unerlässlich.
Zukunftsaussichten
Angesichts der stetig steigenden Nachfrage im Güterverkehr und dem daraus resultierenden Bedarf an gut ausgebildeten Berufskraftfahrern haben Fahrlehrer/innen in diesem Bereich solide Zukunftsaussichten. Die kontinuierliche Weiterentwicklung von Fahrzeugtechnologien und strengere Sicherheitsstandards könnten zudem zu einer erhöhten Nachfrage nach spezialisierter Ausbildung führen.
Häufig gestellte Fragen
Was sind die Arbeitszeiten eines Fahrlehrers/einer Fahrlehrerin?
Fahrlehrer/innen müssen oft flexibel sein, da Fahrschulkurse zu unterschiedlichen Zeiten stattfinden, manchmal auch abends und an Wochenenden.
Welche persönlichen Qualitäten sind wichtig für diesen Beruf?
Geduld, Kommunikationsstärke und Einfühlungsvermögen sind wichtige persönliche Eigenschaften, die Fahrlehrer/innen im Berufsalltag benötigen.
Benötige ich besondere Lizenzen oder Zertifikate?
Ja, neben dem Führerschein der Klasse CE wird auch eine spezielle Fahrlehrerausbildung benötigt, die mit einer staatlichen Prüfung abschließt.
Kann ich mich als Fahrlehrer/in selbstständig machen?
Ja, nach den entsprechenden rechtlichen Vorgaben ist es möglich, eine eigene Fahrschule zu gründen, was allerdings unternehmerische Fähigkeiten erfordert.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Fahrlehrer/zur Fahrlehrerin?
Die Fahrlehrerausbildung ergänzt die reguläre Berufskraftfahrerausbildung und dauert etwa 12 Monate.
Synonyme für den Beruf
- Lkw-Fahrlehrer/in
- Fahrlehrer/in für Güterverkehr
- Berufskraftfahrerausbilder/in
- Lkw-Ausbilder/in
Kategorisierung des Berufs
**Transport, Ausbildung, Güterverkehr, Sicherheit, Pädagogik, Fahrschule, Weiterbildung**
genderisierte Schreibweisen für das Berufsbild Fahrlehrer/in – Berufskraftfahrer/in (Güterverkehr):
- männlich: Fahrlehrer – Berufskraftfahrer (Güterverkehr)
- weiblich: Fahrlehrerin – Berufskraftfahrerin (Güterverkehr)
Das Berufsbild Fahrlehrer/in – Berufskraftfahrer/in (Güterverkehr) hat die offizielle KidB Klassifikation 84513.