Fachwerker/in – Feinwerktechnik (§66 BBiG/§42m HWO)

Überblick über das Berufsbild des Fachwerker/in – Feinwerktechnik (§66 BBiG/§42m HWO)

Voraussetzungen für die Ausbildung

Die Ausbildung zum/zur Fachwerker/in in der Feinwerktechnik, die gemäß §66 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und §42m der Handwerksordnung (HWO) geregelt ist, richtet sich primär an Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. In der Regel dauert die Ausbildung drei Jahre und wird in anerkannten Ausbildungswerkstätten oder Unternehmen des Handwerks durchgeführt. Es handelt sich hierbei um eine duale Ausbildung, die sowohl praktische Arbeit im Betrieb als auch theoretisches Wissen in der Berufsschule umfasst.

Aufgaben und Tätigkeitsfelder

Fachwerker/innen in der Feinwerktechnik sind spezialisierte Handwerker/innen, die Präzisionsbauteile und -geräte herstellen, montieren und instand setzen. Typische Tätigkeiten umfassen das Bearbeiten von Metallen und Kunststoffen mit verschiedensten Werkzeugen und Maschinen, das Zusammenfügen von Komponenten zu Baugruppen und das Überprüfen der gefertigten Teile auf Qualität. Präzision und Genauigkeit sind wesentliche Bestandteile der täglichen Arbeit.

Gehalt

Das Gehalt für Fachwerker/innen in der Feinwerktechnik kann variieren, jedoch liegt es in der Regel am unteren Rand der Verdienstskala im Handwerk. Ein Einstiegsgehalt kann zwischen 1.800 und 2.200 Euro brutto monatlich liegen. Mit steigender Erfahrung und zusätzlicher Qualifikation lassen sich höhere Löhne erzielen, die in manchen Fällen bis zu 2.800 Euro brutto monatlich betragen können.

Karrierechancen

Die Karrierechancen für Fachwerker/innen in der Feinwerktechnik hängen stark von der Weiterbildung und Qualifizierungen ab. Aufstiegsfortbildungen, wie zum/zur Meister/in oder Techniker/in, bieten die Möglichkeit, Führungspositionen zu erreichen oder sich selbstständig zu machen. Zudem können Fachwerker/innen in spezialisierte Nischen der Feinwerktechnik wechseln, die spezifische Fachkenntnisse erfordern.

Anforderungen

Neben den speziellen Anforderungen, die aus dem sonderpädagogischen Förderbedarf resultieren, sollten angehende Fachwerker/innen ein hohes Maß an Feinmotorik, technischem Verständnis und eine gute Auge-Hand-Koordination mitbringen. Sorgfältiges und genaues Arbeiten, sowie die Fähigkeit, technische Zeichnungen zu lesen und umzusetzen, sind essenziell.

Zukunftsaussichten

Die Zukunftsaussichten für Fachwerker/innen in der Feinwerktechnik sind angesichts der fortschreitenden Automatisierung und Digitalisierung gemischt. Während einfache Tätigkeiten zunehmend von Maschinen übernommen werden, bleibt die Nachfrage nach spezialisiertem handwerklichem Können bestehen. Insbesondere spezialisierte und kontinuierlich weitergebildete Fachkräfte haben gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Häufig gestellte Fragen

Was sind die typischen Arbeitsorte für Fachwerker/innen in der Feinwerktechnik?

Fachwerker/innen in der Feinwerktechnik arbeiten in der Regel in Werkstätten, bei feinmechanischen Betrieben, in der Maschinenbauindustrie oder in Fachbetrieben, die sich auf die Herstellung und Wartung von Präzisionsgeräten spezialisiert haben.

Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?

Nach der Ausbildung gibt es vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten wie die Fortbildung zum/zur Feinwerkmechaniker/in, Meister/in oder Techniker/in. Auch Spezialisierungen in bestimmten Bereichen der Feinwerktechnik sind möglich.

Ist die Ausbildung zum/zur Fachwerker/in für Menschen ohne besonderen Förderbedarf empfehlenswert?

Die Ausbildung ist speziell für Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf konzipiert. Menschen ohne diesen Bedarf sollten sich eher nach einer regulären Ausbildung zum/zur Feinwerkmechaniker/in umsehen, die breitere Qualifikationen vermittelt.

Mögliche Synonyme

Kategorisierung

**Handwerk**, **Feinwerktechnik**, **Präzisionsarbeit**, **Berufsausbildung**, **Sonderpädagogik**

genderisierte Schreibweisen für das Berufsbild Fachwerker/in – Feinwerktechnik (§66 BBiG/§42m HWO):

  • männlich: Fachwerker – Feinwerktechnik (§66 BBiG/§42m HWO)
  • weiblich: Fachwerkerin – Feinwerktechnik (§66 BBiG/§42m HWO)

Das Berufsbild Fachwerker/in – Feinwerktechnik (§66 BBiG/§42m HWO) hat die offizielle KidB Klassifikation 24512.

Dir hat dieses Berufsprofil oder der Ratgeber geholfen? Dann bewerte unser Angebot!
[Gesamt: 0 Durchschnitt: 0]