Ausbildung und Studium
Um als Fachanwalt oder Fachanwältin für Familienrecht tätig zu sein, ist zunächst ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft erforderlich. Nach dem erfolgreichen Bestehen des ersten Staatsexamens folgt das Referendariat, welches mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird. Danach muss ein Rechtsanwalt eine mehrjährige Berufspraxis nachweisen und spezielle Kenntnisse im Familienrecht durch den erfolgreichen Abschluss eines Fachanwaltslehrgangs nachweisen. Darüber hinaus sind regelmäßige Fortbildungen Pflicht, um den Fachanwaltstitel zu erhalten.
Aufgaben
Die Aufgaben eines Fachanwalts für Familienrecht umfassen die Beratung und Vertretung von Mandanten in allen Angelegenheiten des Familienrechts. Dazu gehören Ehescheidungen, Regelungen des Sorgerechts und Umgangsrechts, Fragen des Unterhalts sowie die Vermögensauseinandersetzung im Falle einer Scheidung. Auch die Gestaltung von Eheverträgen und die Beratung in Fragen der Adoption zählen zu den Tätigkeiten. Der Fachanwalt wird sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich tätig.
Gehalt
Das Gehalt eines Fachanwalts für Familienrecht kann variieren und ist abhängig von Faktoren wie Berufserfahrung, Standort und Größe der Kanzlei. Durchschnittlich kann ein Fachanwalt in diesem Bereich in Deutschland mit einem Jahresgehalt zwischen 50.000 und 80.000 Euro rechnen. In großen Städten oder spezialisierten Kanzleien sind ein höheres Gehalt und eventuell spätere Gewinnbeteiligungen möglich.
Karrierechancen
Karrierechancen für Fachanwälte im Familienrecht bestehen sowohl in der Selbstständigkeit, beispielsweise durch die Gründung einer eigenen Kanzlei, als auch in einer Partnerschaft innerhalb einer größeren Anwaltssozietät. Spezialisierungen in bestimmten Bereichen des Familienrechts oder eine zusätzliche Qualifikation im Mediationsbereich können weitere berufliche Vorteile bieten.
Anforderungen
Wichtige Anforderungen an Fachanwälte im Familienrecht sind neben einer fundierten juristischen Ausbildung auch ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten und Einfühlungsvermögen. Konfliktlösungsfähigkeiten und Verhandlungsgeschick sind ebenso entscheidend. Zudem sollte der Anwalt in der Lage sein, auch in emotional belastenden Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren. Eine hohe Belastbarkeit und die Fähigkeit, sich selbst zu motivieren, sind ebenfalls wichtig.
Zukunftsaussichten
Die Zukunftsaussichten für Fachanwälte im Familienrecht sind positiv, da die Nachfrage nach rechtlicher Beratung in familienrechtlichen Angelegenheiten ungebrochen hoch ist. Gesellschaftliche Veränderungen, wie die wachsende Anzahl von Scheidungen oder die zunehmende Bedeutung von Patchwork-Familien, tragen dazu bei, dass Fachanwälte im Familienrecht auch in Zukunft relevante Ansprechpartner bleiben werden.
Fazit
Der Beruf des Fachanwalts für Familienrecht ist anspruchsvoll und erfordert eine hohe fachliche Kompetenz sowie soziale Fähigkeiten. Mit einem etablierten und spezialisierten Leistungsspektrum bietet dieser Beruf jedoch auch vielseitige Karrierechancen und eine sichere Zukunftsperspektive.
Häufig gestellte Fragen
Was macht ein Fachanwalt für Familienrecht?
Ein Fachanwalt für Familienrecht berät und vertritt Mandanten in familienrechtlichen Angelegenheiten, darunter Ehescheidungen, Sorgerechts- und Unterhaltsfragen sowie ehevertragliche Angelegenheiten.
Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um Fachanwalt für Familienrecht zu werden?
Erforderlich sind ein abgeschlossenes Jurastudium, das Ablegen des zweiten Staatsexamens, eine mehrjährige Berufspraxis als Anwalt sowie der erfolgreiche Abschluss eines Fachanwaltslehrgangs im Familienrecht.
Wie hoch ist das Gehalt eines Fachanwalts für Familienrecht?
Das Gehalt variiert, liegt jedoch durchschnittlich zwischen 50.000 und 80.000 Euro jährlich, je nach Erfahrung, Standort und Kanzleigröße.
Synonyme
- Familienrechtsexperte/in
- Scheidungsanwalt/-anwältin
- Rechtsanwalt/-anwältin für Familienrecht
- Experte für Ehe- und Familienrecht
Rechtsberatung, Familienrecht, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Eheverträge, Mandantenberatung
genderisierte Schreibweisen für das Berufsbild Fachanwalt/-anwältin – Familienrecht:
- männlich: Fachanwalt/-anwältin – Familienrecht
- weiblich: Fachanwalt/-anwältin – Familienrecht
Das Berufsbild Fachanwalt/-anwältin – Familienrecht hat die offizielle KidB Klassifikation 73134.