Beschäftigungs- und Kunsttherapeut/in

Berufsbild: Beschäftigungs- und Kunsttherapeut/in

Ausbildung und Studium

Um als Beschäftigungs- und Kunsttherapeut/in zu arbeiten, wird in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung in Ergotherapie oder ein Studium in Kunsttherapie verlangt. Einige Fachhochschulen und Universitäten bieten spezialisierte Studiengänge in Kunst- und Gestaltungstherapie oder Sozialer Arbeit an, die sich mit therapeutischen Ansätzen für psychologische, soziale oder körperliche Beeinträchtigungen befassen. Zudem sind Fort- und Weiterbildungen in therapeutischen Methoden von Vorteil.

Aufgabenbereich

Beschäftigungs- und Kunsttherapeuten/innen arbeiten mit Menschen, die in ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit beeinträchtigt sind. Zu ihren Hauptaufgaben gehören die Planung und Durchführung therapeutischer Maßnahmen mittels kreativer und handwerklicher Tätigkeiten. Sie fördern durch Kunst und Gestaltung die motorischen, kognitiven und emotionalen Fähigkeiten ihrer Klienten, unterstützen bei der täglichen Lebensführung und tragen zur sozialen Integration bei. Die Arbeit erfolgt oft in Rehabilitationszentren, Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder Wohngruppen.

Gehalt

Das Gehalt eines Beschäftigungs- und Kunsttherapeuten/in variiert je nach Region, Arbeitgeber und Erfahrung. In der Regel kann ein Berufseinsteiger mit einem Bruttojahresgehalt zwischen 30.000 und 36.000 Euro rechnen. Mit steigender Berufserfahrung und Spezialisierung können auch höhere Gehälter erzielt werden.

Karrierechancen

Beschäftigungs- und Kunsttherapeuten/innen haben verschiedene Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung. Dies kann durch den Erwerb zusätzlicher Qualifikationen in Spezialbereiche wie Traumatherapie oder Gerontotherapie erreicht werden. Karrierechancen bestehen auch in der Leitung von Therapieabteilungen oder der selbstständigen Arbeit in einer eigenen Praxis.

Anforderungen

Die Arbeit als Beschäftigungs- und Kunsttherapeut/in erfordert Kreativität, Einfühlungsvermögen und Geduld. Eine hohe soziale Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit, individuell auf die Bedürfnisse der Klienten einzugehen, sind essenziell. Ebenso wichtig sind Kenntnisse in therapeutischen Techniken sowie künstlerische Begabung und Freude an gestalterischen Tätigkeiten.

Zukunftsaussichten

Die Nachfrage nach Beschäftigungs- und Kunsttherapeuten/innen wird voraussichtlich weiter steigen, insbesondere in Anbetracht der alternden Bevölkerung und des wachsenden Bewusstseins für psychische Gesundheit. Die zunehmende Anerkennung kreativer Therapien als ergänzende Behandlungsform trägt ebenfalls zu positiven Berufsperspektiven bei.

Häufig gestellte Fragen

Welche Eigenschaften sollte ein Beschäftigungs- und Kunsttherapeut/in mitbringen?

Kreativität, Empathie, Geduld und eine hohe soziale Kompetenz sind entscheidend. Ebenso sind Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit, individuell auf Klienten einzugehen, wichtig.

Muss man sehr künstlerisch begabt sein?

Eine gewisse künstlerische Begabung ist von Vorteil, da kreative Prozesse Teil des therapeutischen Ansatzes sind. Wichtiger jedoch ist die Fähigkeit, die Therapie auf die Bedürfnisse der Klienten abzustimmen und sie im kreativen Prozess zu unterstützen.

In welchen Einrichtungen können Beschäftigungs- und Kunsttherapeuten/innen arbeiten?

Sie arbeiten häufig in Rehabilitationszentren, Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Tageszentren oder Schulen, aber auch in sozialen Einrichtungen oder in selbstständiger Praxis.

Synonyme

Kategorisierung

**Gesundheitsberuf**, **Therapie**, **Kreativität**, **Kunst**, **Sozialarbeit**, **Rehabilitation**, **Pädagogik**

genderisierte Schreibweisen für das Berufsbild Beschäftigungs- und Kunsttherapeut/in:

  • männlich: Beschäftigungs- und Kunsttherapeut
  • weiblich: Beschäftigungs- und Kunsttherapeutin

Das Berufsbild Beschäftigungs- und Kunsttherapeut/in hat die offizielle KidB Klassifikation 81743.

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