Bekleidungsteilenäher/in (§66 BBiG/§42m HWO)

Berufsbild: Bekleidungsteilenäher/in (§66 BBiG/§42m HWO)

Ausbildung und Voraussetzungen

Zur Ausübung des Berufs Bekleidungsteilenäher/in ist in der Regel eine zweijährige duale Ausbildung erforderlich, die gemäß §66 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sowie §42m der Handwerksordnung (HWO) geregelt ist. Die Ausbildung kombiniert theoretisches Wissen in der Berufsschule mit praktischen Erfahrungen in einem Ausbildungsbetrieb des Textil- und Bekleidungssektors. Es werden keine spezifischen schulischen Voraussetzungen gefordert; jedoch kann ein Hauptschulabschluss von Vorteil sein.

Aufgaben

Die Hauptaufgaben eines Bekleidungsteilenähers/einer Bekleidungsteilenäherin umfassen das Nähen und Zusammensetzen von Bekleidungsteilen aus verschiedenen Stoffarten. Dies umfasst im Detail:
– Auswahl und Vorbereitung der Materialien
– Zuschneiden von Textilien nach Mustern und Vorlagen
– Bedienen und Warten von Nähmaschinen und anderen Geräten
– Qualitätskontrolle der bearbeiteten Teile
– Arbeiten im Team zur Fertigung von kompletten Kleidungsstücken

Gehalt

Das Gehalt in diesem Beruf kann je nach Region, Erfahrung und Unternehmensgröße variieren. In der Regel können Berufseinsteiger mit einem jährlichen Durchschnittsgehalt von 18.000 bis 24.000 Euro brutto rechnen. Mit steigender Berufserfahrung und Spezialisierung kann das Einkommen entsprechend ansteigen.

Karrierechancen

Bekleidungsteilenäher/innen besitzen die Möglichkeit, sich zum/zur Bekleidungsfertiger/in weiterzuentwickeln oder spezialisierte Techniken zu erlernen, um beispielsweise im Bereich Modedesign arbeitstätig zu werden. Fortbildungen im Textilbereich, beispielsweise zum/zur Textiltechniker/in, können ebenfalls absolviert werden.

Anforderungen

Essenzielle Anforderungen für diesen Beruf umfassen handwerkliches Geschick, ein gutes Auge für Details und eine hohe Belastbarkeit. Technisches Verständnis für Nähmaschinen und andere Textilverarbeitungswerkzeuge ist ebenfalls von Vorteil. Teamfähigkeit und Anpassungsfähigkeit an wechselnde Produktionsanforderungen sind oft gefragte soft skills.

Zukunftsaussichten

Durch die ständige Entwicklung neuer Textiltechnologien und nachhaltiger Materialien bieten sich für Bekleidungsteilenäher/innen interessante Berufsfelder. Die Nachfrage nach maßgeschneiderten und nachhaltigen Modeprodukten sorgt für gute Berufsaussichten. Dennoch bleibt der Beruf auch von der Automatisierung der Produktion beeinflusst, weshalb kontinuierliche Weiterbildung bedeutend ist.

Fazit

Der Beruf des/der Bekleidungsteilenäher/in bietet spannende Möglichkeiten für kreative und handwerklich geschickte Menschen. Mit den richtigen Weiterbildungen bietet dieser Beruf ein Sprungbrett in verschiedene Textil- und Modebranchenberufe.

Häufig gestellte Fragen

Was macht ein/e Bekleidungsteilenäher/in konkret?

Ein/e Bekleidungsteilenäher/in näht, verbindet und bearbeitet einzelne Stoffteile, um daraus Kleidungsstücke zu fertigen. Dies beinhaltet verschiedene Verarbeitungsschritte vom Zuschnitt bis zur Qualitätskontrolle.

Ist für den Beruf ein Schulabschluss notwendig?

Formal ist kein spezifischer Schulabschluss vorgeschrieben, jedoch bringen Hauptschulabsolventen oder solche mit einem höheren Abschluss häufig gute Grundvoraussetzungen mit.

Wie kann man sich als Bekleidungsteilenäher/in weiterbilden?

Möglichkeiten zur Weiterbildung bestehen unter anderem in den Bereichen Modedesign, Textiltechniker oder Bekleidungsfertiger. Zudem gibt es diverse Lehrgänge zur Spezialisierung auf bestimmte Technologien oder Materialien.

Wie hoch sind die Gehaltsaussichten langfristig?

Mit zunehmender Erfahrung und eventuell zusätzlicher Qualifizierung kann das Gehalt auf bis zu 30.000 Euro oder mehr pro Jahr steigen.

Synonyme

Kategorisierung

**Mode, Handwerk, Textilverarbeitung, Bekleidung, Ausbildung**

genderisierte Schreibweisen für das Berufsbild Bekleidungsteilenäher/in (§66 BBiG/§42m HWO):

  • männlich: Bekleidungsteilenäher (§66 BBiG/§42m HWO)
  • weiblich: Bekleidungsteilenäherin (§66 BBiG/§42m HWO)

Das Berufsbild Bekleidungsteilenäher/in (§66 BBiG/§42m HWO) hat die offizielle KidB Klassifikation 28222.

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