Beamt(er/in) – Steuerverwaltung (einf.Dienst)

Überblick über den Beruf des/der Beamten/Beamtin in der Steuerverwaltung (einfacher Dienst)

Voraussetzung: Ausbildung oder Studium

Um als Beamter oder Beamtin im einfachen Dienst der Steuerverwaltung tätig zu sein, ist in der Regel keine Hochschulausbildung erforderlich. Stattdessen erfolgt der Eintritt in diesen Beruf häufig über eine Ausbildung im öffentlichen Dienst. Dies kann speziell als Ausbildung im einfachen Dienst erfolgen, je nach Bundesland eventuell auch als Qualifizierung im Bereich der Steuerverwaltung. Wichtig ist eine gute schulische Bildung, vorzugsweise mindestens ein Hauptschulabschluss.

Aufgaben und Tätigkeitsbereiche

Beamte im einfachen Dienst der Steuerverwaltung unterstützen in der Regel bei administrativen und organisatorischen Aufgaben. Dazu gehören unter anderem die Bearbeitung von Steuererklärungen, Erfassung und Verwaltung von Steuerakten, Bearbeitung einfacher Steueranliegen und Kommunikation mit Steuerzahlern. Auch die Eingabe und Prüfung von Daten am Computer gehören zu den Aufgaben.

Gehalt

Das Gehalt von Beamten im einfachen Dienst ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach der Besoldungstabelle des öffentlichen Dienstes. In der Regel liegt das Einstiegsgehalt bei etwa 1.800 bis 2.200 Euro brutto im Monat. Mit zunehmender Berufserfahrung und je nach Bundesland kann das Gehalt steigen.

Karrierechancen

Beamte im einfachen Dienst haben die Möglichkeit, im Lauf ihrer Karriere in den mittleren Dienst aufzusteigen, was mit der Übernahme komplexerer Aufgaben und höherer Verantwortung verbunden ist. Auch Weiterbildungen und Spezialisierungen können die Karrierechancen verbessern.

Anforderungen an die Stelle

Wichtige Anforderungen für eine Tätigkeit im einfachen Dienst der Steuerverwaltung sind Genauigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit und eine Affinität für Zahlen und Daten. Zuverlässigkeit und Integrität sind ebenfalls entscheidende Eigenschaften.

Zukunftsaussichten

Die Zukunftsaussichten im Bereich der Steuerverwaltung sind gut, da die Verwaltung von Steuern eine wesentliche staatliche Aufgabe darstellt und kontinuierlich Bedarf an gut ausgebildetem Personal besteht. Die Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen könnten die Arbeitsweise in den kommenden Jahren verändern, aber der Bedarf an menschlichem Einsatz bleibt bestehen, insbesondere in der Kundenkommunikation und der Lösung komplexer Sachverhalte.

Fazit

Der Berufsweg als Beamter oder Beamtin im einfachen Dienst der Steuerverwaltung bietet eine stabile und sichere Anstellung mit klaren Aufstiegsmöglichkeiten. Die Arbeit erfordert Präzision und den Umgang mit Daten und bietet ein Arbeitsumfeld mit geregelten Arbeitszeiten.

Häufig gestellte Fragen

Welche beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten gibt es?

Innerhalb der Steuerverwaltung können Beamte im einfachen Dienst sich zum mittleren Dienst weiterqualifizieren, was größere Verantwortlichkeiten und höhere Besoldung inne hat.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Ausbildung im einfachen Dienst dauert in der Regel zwei bis zweieinhalb Jahre, abhängig vom Ausbildungsmodell und Bundesland.

Gibt es besondere Weiterbildungsmöglichkeiten?

Ja, es gibt verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten, darunter Schulungen zu speziellen Steuerthemen und Verwaltungsrecht, die den Karriereaufstieg fördern.

Ist Quereinstieg möglich?

Ein Quereinstieg ist möglich, jedoch häufig mit ergänzenden Qualifikationen oder einer Umschulung verbunden. Spezifische Informationen hierzu variieren je nach Bundesland.

Mögliche Synonyme für diesen Beruf

  • Steuerbeamter (einfacher Dienst)
  • Beamter im Steuerwesen (einfacher Dienst)
  • Verwaltungsmitarbeiter Steuerverwaltung (einfacher Dienst)

Kategorisierung

**Berufe, Verwaltung, Steuerwesen, öffentlicher Dienst, Ausbildung, Sicherheit, Beamter**

genderisierte Schreibweisen für das Berufsbild Beamt(er/in) – Steuerverwaltung (einf.Dienst):

  • männlich: Beamt(er ) – Steuerverwaltung (einf.Dienst)
  • weiblich: Beamt(erin) – Steuerverwaltung (einf.Dienst)

Das Berufsbild Beamt(er/in) – Steuerverwaltung (einf.Dienst) hat die offizielle KidB Klassifikation 73231.

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