Voraussetzungen und Ausbildung
Um den Beruf des Beamten oder der Beamtin im Polizeivollzugsdienst im mittleren Dienst auszuüben, ist in der Regel eine abgeschlossene Schulbildung mindestens mit dem mittleren Bildungsabschluss (Realschulabschluss) erforderlich. Einige Bundesländer akzeptieren auch einen Hauptschulabschluss, wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt. Des Weiteren ist der erfolgreiche Abschluss eines Vorbereitungsdienstes Voraussetzung. Dieser dauert in der Regel 2,5 Jahre und vermittelt sowohl theoretisches Fachwissen als auch praktische Erfahrung.
Aufgaben
Die Aufgaben von Beamten und Beamtinnen im Polizeivollzugsdienst sind vielseitig. Dazu gehören unter anderem die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Verfolgung von Straftaten, Verkehrskontrollen sowie die Prävention von Kriminalität durch Präsenz in der Öffentlichkeit. Sie bearbeiten zudem Verkehrsunfälle, führen Ermittlungen durch und schreiben Berichte für die Staatsanwaltschaft.
Gehalt
Das Gehalt im Polizeivollzugsdienst richtet sich nach den Besoldungsrichtlinien für Beamte im öffentlichen Dienst und variiert je nach Bundesland und Erfahrungsstufe. Der Einstiegsgehalt liegt in der Regel bei etwa 2.500 bis 3.200 Euro brutto im Monat. Mit zunehmender Berufserfahrung und weiteren Qualifikationen kann das Gehalt auf bis zu 4.500 Euro steigen.
Karrierechancen
Im mittleren Polizeivollzugsdienst gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Karriereentwicklung. Beamte können sich beispielsweise zum/zur Dienstgruppenleiter/in oder Ermittlungsbeamten/Ermittlungsbeamtin weiterentwickeln. Zudem besteht die Möglichkeit, in den gehobenen Dienst aufzusteigen, was durch Fortbildungen und einer erfolgreichen Laufbahnprüfung erfolgen kann.
Anforderungen
Der Beruf bringt eine Vielzahl von Anforderungen mit sich. Dazu gehören körperliche Fitness, psychische Stabilität, Teamfähigkeit und Durchsetzungsvermögen. Bewerber müssen zudem die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, eine charakterliche Eignung nachweisen und sind häufig auch Schwimmfähigkeiten erforderlich.
Zukunftsaussichten
Die Zukunftsaussichten für den Beruf im Polizeivollzugsdienst sind grundsätzlich positiv. Der Bedarf an qualifizierten Polizeibeamten ist beständig hoch angesichts der wachsenden Sicherheitsanforderungen und der Demographie im öffentlichen Dienst. Technologische Entwicklungen führen zu neuen Aufgaben und Einsatzgebieten für die Polizei, was den Berufszweig auch zukünftig attraktiv macht.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst?
Die Ausbildung dauert in der Regel 2,5 Jahre und umfasst sowohl theoretische als auch praktische Phasen.
Welche körperlichen Anforderungen gibt es?
Bewerber müssen körperlich fit sein und meist einen Sporttest bestehen. Zudem sind oft auch Schwimmfähigkeiten erforderlich.
Gibt es ein Höchstalter für die Bewerbung?
Das Höchstalter variiert je nach Bundesland, liegt aber häufig bei rund 32 bis 36 Jahren.
Welche Aufstiegschancen gibt es innerhalb der Polizei?
Es besteht die Möglichkeit, in den gehobenen Dienst aufzusteigen oder sich auf spezialisierte Positionen wie Ermittlungs- oder Führungsposten zu bewerben.
Synonyme für Polizeivollzugsdienst (mittlerer Dienst)
- Polizeibeamter im mittleren Dienst
- Polizist im mittleren Dienst
- Ordnungshüter
Kategorisierung
**Öffentlicher Dienst, Sicherheit, Recht und Ordnung, Polizei, Beamtenlaufbahn**
genderisierte Schreibweisen für das Berufsbild Beamt(er/in) – Polizeivollzugsdienst (mittl. Dienst):
- männlich: Beamt(er ) – Polizeivollzugsdienst (mittl. Dienst)
- weiblich: Beamt(erin) – Polizeivollzugsdienst (mittl. Dienst)
Das Berufsbild Beamt(er/in) – Polizeivollzugsdienst (mittl. Dienst) hat die offizielle KidB Klassifikation 53212.