Überblick über das Berufsbild „Beamt(er/in) – Justizverwaltung (mittl. Dienst)“
Der Beruf des Beamten oder der Beamtin in der Justizverwaltung (mittlerer Dienst) umfasst eine Vielzahl von Aufgaben, die für die reibungslose Verwaltung innerhalb der Justiz notwendig sind. Diese Beamten arbeiten in Gerichten, Staatsanwaltschaften und weiteren Justizinstitutionen, wo sie sowohl organisatorische als auch administrative Tätigkeiten ausführen.
Voraussetzungen und Ausbildung
Die Voraussetzung für den Einstieg in den mittleren Dienst der Justizverwaltung ist in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss, beispielsweise der Realschulabschluss. Im Anschluss folgt eine duale Ausbildung, die sowohl theoretische Anteile an einer Fachschule für Verwaltung als auch praktische Phasen direkt bei den Justizbehörden beinhaltet. Diese Ausbildung dauert in der Regel zwei bis drei Jahre.
Aufgaben und Tätigkeiten
Zu den Hauptaufgaben zählen die Verwaltung von Akten und Dokumenten, die Betreuung von Bürgeranfragen, die Unterstützung der Richter und Staatsanwälte bei ihrer Arbeit und die Organisation von Abläufen innerhalb der Justizbehörden. Zudem stehen sie oft im Bürgerkontakt und helfen bei der Einsichtnahme in Akten oder bei der Ausstellung von Bescheinigungen.
Gehaltserwartungen
Beamte im mittleren Justizverwaltungsdienst erhalten ein Gehalt nach dem Beamtenbesoldungsrecht. Dieses variiert je nach Bundesland und Erfahrungszeit. Das Einstiegsgehalt liegt meist im Bereich von A6 bis A8, was circa 2.500 bis 3.200 Euro brutto monatlich entspricht. Mit zunehmender Berufserfahrung und Verantwortung können Beamten auch in höhere Besoldungsgruppen aufsteigen.
Karrierechancen
Innerhalb des mittleren Dienstes besteht die Möglichkeit, durch Weiterbildungen und Berufserfahrung in den gehobenen Dienst aufzusteigen. Hierzu kann die Absolvierung von Fortbildungsmaßnahmen oder ein berufsbegleitendes Studium notwendig sein. Auch die Übernahme von leitenden Positionen, wie die Abteilung einer Geschäftsstelle, kann eine Karriereoption darstellen.
Anforderungen
Vorausgesetzt werden ein gutes Verständnis für organisatorische und verwaltungstechnische Prozesse, Kommunikationsfähigkeit sowie Sorgfalt und Zuverlässigkeit. Aufgrund der sensiblen Daten ist die Verschwiegenheitspflicht besonders wichtig. Darüber hinaus wird erwartet, dass man sich laufend mit neuen Gesetzen und Richtlinien vertraut macht und diese umsetzt.
Zukunftsaussichten
Der Beruf des Beamten in der Justizverwaltung hat stabile Zukunftsaussichten, da die Verwaltung der Justizbehörden auch in Zukunft wichtig sein wird. Der zunehmende Einsatz von IT in der Verwaltung wird jedoch neue Anforderungen mit sich bringen, insbesondere im Bereich der digitalen Aktenverwaltung. Eine kontinuierliche Weiterbildung in diesen Bereichen sichert die Relevanz im Berufsalltag.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Beamten in der Justizverwaltung?
Die Ausbildung dauert in der Regel zwei bis drei Jahre.
Welche Aufgaben erwarten mich in diesem Beruf?
Zu den Hauptaufgaben gehören die Verwaltung von Akten, die Unterstützung von Richtern und Staatsanwälten und die Betreuung von Bürgeranfragen.
Welche Möglichkeiten habe ich, um in den gehobenen Dienst aufzusteigen?
Der Aufstieg in den gehobenen Dienst ist durch Weiterbildungen und möglicherweise ein berufsbegleitendes Studium möglich.
Wie sieht die Vergütung in diesem Beruf aus?
Das Einstiegsgehalt liegt üblicherweise bei 2.500 bis 3.200 Euro brutto monatlich, abhängig von der jeweiligen Besoldungsgruppe nach dem Beamtenbesoldungsrecht.
Synonyme für „Beamt(er/in) – Justizverwaltung (mittlerer Dienst)“
- Justizfachangestellte/r
- Justizsekretär/in
- Verwaltungsbeamte/r bei Gericht
Kategorisierung
Verwaltung, Justiz, öffentlicher Dienst, Beamtenlaufbahn, Verwaltungstätigkeiten, Gerichtsverwaltung, Staatsanwaltschaft
genderisierte Schreibweisen für das Berufsbild Beamt(er/in) – Justizverwaltung (mittl. Dienst):
- männlich: Beamt(er ) – Justizverwaltung (mittl. Dienst)
- weiblich: Beamt(erin) – Justizverwaltung (mittl. Dienst)
Das Berufsbild Beamt(er/in) – Justizverwaltung (mittl. Dienst) hat die offizielle KidB Klassifikation 73252.